Stadt Sehnde appelliert an Bürger: kein Feuerwerk abbrennen

Um durch Ansammlungen von Menschen in der Silvesternacht eine mögliche Infektionsgefahr konsequent zu verhindern, appelliert die Stadtverwaltung Sehnde an ihre Bürger und Bürgerinnen, in diesem Jahr auf das Feuerwerk zu verzichten. Auch ein Treffen in größerem Umfang zum Anstoßen sollte vermieden werden.

Verkauf von Feuerwerk verboten – Foto: JPH

Die Verwendung von Feuerwerk an Silvester im privaten Umfeld verursacht jedes Jahr in zahlreichen Fällen schwere Verletzungen. Die Feiern führen auch zu übermäßigem Alkoholgenuss, der dann häufig zu Behandlungen in Krankenhäusern führt. Dieser zusätzlichen Belastung der Rettungsdienste und der Krankenhäuser sollten alle gemeinsam mit dem Verzicht insbesondere auf die Silvesterknallerei entgegenwirken. „Denken Sie bitte an die Mitarbeitenden im Gesundheitssystem und die freiwilligen Einsatzkräfte unserer Stadtfeuerwehr“, so Bianca Frey, Fachdienstleiterin Ordnung und Recht der Stadt Sehnde. „In unser aller Interesse sollte in dieser Phase der Corona-Pandemie jeder vermeidbare Kontakt dieser Personen zu Dritten unterbleiben.“

Zudem hat Bundesinnenminister Horst Seehofer mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit verboten. Die Regelung untersagt es, zum Jahreswechsel 2020/2021 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 Privatpersonen zu überlassen. Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie  Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das „Überlassen“ dieser Gegenstände, das heißt die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrages. Damit dürfen auch bereits getätigte Online-Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.

Generell gilt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern verboten ist. Auch in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern könnten, von Sammelunterkünften, wie Flüchtlingsunterkünften, von Tankstellen und Tierheimen sowie von Tierställen ist Rücksichtnahme geboten.

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