Nach widersprüchlichen Gerichtsbeschlüssen: Ausgangsbeschränkung vorm OVG
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Freitag, 2. April 2021, zu Ausgangsbeschränkungen in der Region Hannover wird die Region Hannover nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg Beschwerde einlegen.
Das Gericht hatte den Eilanträgen von vier Antragstellern gegen die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr stattgegeben. Da das Verwaltungsgericht Osnabrück am Tag zuvor für mehrere Gesundheitsämter eine Ausgangssperre bestätigt hat, ist es aus Sicht der Region Hannover notwendig, dass das OVG Lüneburg hierzu aus Gründen größerer Klarheit entscheidet. Nach der OVG-Entscheidung wird feststehen, ob die Regelung in der Region Hannover weiter Bestand haben wird.
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