Lockdown bis 28.03. – Beschlüsse der MPK für Niedersachsen

Nach der gestrigen neunstündigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) haben sich Koalitionsausschuss und Kabinett mit der Konkretisierung der gestrigen Beschlüsse für das Land Niedersachsen am Donnerstagmorgen, 04.05.2021, befasst. Niedersachsen wird die in der MPK getroffenen Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März 2021. Die folgenden Änderungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft:

Kontaktbeschränkungen
Minsterpräsident Stephan Weil setzt die Beschlüsse der MPK um – Foto: StK Hollemann 03
  • Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.

Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Menschen in Niedersachsen ausdrücklich, trotz der neuen Möglichkeiten, die Zahl der Personen, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein zu halten und gerne auch vor der Zusammenkunft einen Selbsttest vorzunehmen.

Kitas und Schulen

Zu den in den Kindertageseinrichtungen und Schulen geplanten Öffnungen gibt es einen gesonderten Bericht von Sehnde-News.

Kultur und Sport
  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab dem kommenden Montag, 8. März 2021, in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
  • Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.
Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
  • Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März 2021 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundschaft und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.
  • Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen. Dies wird jedoch begrenzt auf eine Person pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.

Die Landesregierung wird im Übrigen prüfen, ob weitere Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100 000 in 7 Tagen liegen. Es müssten dann jedoch etwaige Pull-Effekte ausgeschlossen werden.

Viele Geschäfte in der Mittelstraße müssen noch geschlossen bleiben – Foto: JPH

Das Land Niedersachsen versteht alle weiteren in dem MPK-Beschluss in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen erfolgen. Die Details der im Laufe des Märzes weiter möglichen Öffnungsschritte ergeben sich aus dem MPK-Beschluss und der Grafik.

Impfen und Selbsttests

Die in den nächsten Wochen zu erwartenden höheren Impfstoffmengen sowie die mehr und mehr verfügbaren einfacheren Schnell- und Selbsttests sind – insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen – wesentliche Begleitmaßnahmen für die jetzt anstehenden Lockerungen.

Was das Impfen anbelangt, arbeiten die niedersächsische Landesregierung und die Landkreise gemeinsam an einem konsequenten Hochfahren der täglichen Impfleistungen der Impfzentren. Ab Ende März/Anfang April sollen in Niedersachsen die Haus- und Facharztpraxen in die Impfkampagne eingebunden werden. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt. Viele niedergelassene Ärzte stehen in den Startlöchern, erste Pilotprojekte laufen bereits.

Schnelltests in Schulen und zuhause

Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests sind bestellt, weitere Bestellungen werden folgen. Zunächst werden die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt. Es wird erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März 2021 sukzessive mit Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern begonnen werden kann.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über das Testergebnis. Die Kosten für diese Schnelltests übernimmt ab dem 8. März 2021 der Bund. Das Sozialministerium ist bereits in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken.

Fünf Schritte aus dem Lockdown nach Inzidenzzahlen – Grafik: Bundesregierung

Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter erfolgen. Eine Absonderung der Kontaktpersonen 1 (K1) ist erst dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen werden im Rahmen der Überarbeitung der Corona-Verordnung geschaffen.

Die Bundesregierung hat in der gestrigen MPK angekündigt, zunächst ihrerseits mit der deutschen Wirtschaft darüber zu sprechen, ob alle Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen können. Dieses Thema wird aber am nächsten Dienstag sicher auch Gegenstand des nächsten Austauschs von Ministerpräsident Stephan Weil und Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Niedersachsen sein.

Dr. Bernd Althusmann macht der Gastronomie und dem Einzelhandel Hoffnungen – Foto: CDU/Archiv

„Mit den neuen Schnell- und Selbsttests“, so Weil, „wollen wir in Niedersachsen in den nächsten Wochen gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgen und mehr Freiheiten ermöglichen. Dennoch bitten wir die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen herzlich, auch nach der zweiten Impfung und auch nach einem negativen Test unbedingt dennoch konsequent Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen zu beachten und medizinische Masken zu tragen.“

Gastronomie und Reisen

Perspektiven eröffnet der Niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann für die Gastronomie und die Touristikunternehmen. „Für den Einzelhandel werden wir neben dem Terminshopping in der nächsten Woche ab 08.03.2021 noch vor dem 22.03.2021 entscheiden, ob eine beschränkte Öffnung unterstützt durch Tests möglich ist. Die Gastronomie kann am 22.03.2021 mit der Außengastronomie starten und sollte noch vor Ostern mit strengen Hygieneregeln und digital gestützten Tests ebenso eine Perspektive erhalten.
Der Tourismus braucht noch vor dem 22.03.2021 Klarheit, ob begrenzte Urlaubsmöglichkeiten mit hohen Sicherheitsstandards möglich sind. Sollten jetzt die Infektionen stabil weiter sinken, ergeben sich daraus auch positive Möglichkeiten für die schwer getroffene Veranstaltungswirtschaft. Es wird ab nächster Woche erste vorsichtige Öffnungsschritte geben und wir werden uns von der sogenannten 35er-Inzidenz verabschieden. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir für die Ostertage zu weiteren Lockerungen kommen können und auch der Tourismusbranche eine Perspektive geben können.“

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