Eingeschränkte Nutzung der Sehnder Sporthallen in der „Weihnachtsruhe“

Eingeschränkte Nutzung der Sehnder Sporthallen in der „Weihnachtsruhe“

Derzeit gilt bis zum Sonnabend, 15.01.2022,  landesweit eine sogenannte „Weihnachtsruhe“ mit dem Ziel, Kontakte im privaten Bereich zu minimieren. Laut Landesverordnung dürfen sich daher privat nur maximal zehn Personen bis zum 15.01.2022 treffen. Gleichzeitig wurde landesweit die Warnstufe 3 für diesen Zeitraum festgesetzt.

Regelungen für Sehnde

Auch wenn die Verordnung eine Personenbegrenzung für den Sportbereich explizit nicht vorsieht, ist dies nach Auffassung der Stadtverwaltung Sehnde doch geboten, um den eingangs genannten Schutzzweck nicht zu unterlaufen. Für die kommende Woche gilt daher bis zum 15.01.2022 in den Sporthallen der Stadt Sehnde ergänzend zu den bekannten Regularien eine Beschränkung von maximal zehn Personen, unabhängig von der Hallengröße. Während des Aufenthaltes in der Halle ist durchgehend eine FFP2–Maske zu tragen. Nur bei der unmittelbaren Sportausübung darf diese abgesetzt werden. Die Hallen dürfen nur nach der 2G+  Regel betreten werden. Eine erfolgte Boosterimpfung ersetzt hierbei den Test.

Die Stadt appelliert an die Vereine, die Übungsangebote möglichst in der nächsten Woche noch auszusetzen oder nur unter den genannten Regeln durchzuführen. Welche Regelungen ab dem 16.01.2022 gelten, hängt von den weiteren Landesvorgaben und dem Infektionsgeschehen ab.

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