Corona-Impfungen starten nach Ostern in den Arztpraxen

Ab dem kommenden Mittwoch, 7. April 2021, starten Niedersachsens Arztpraxen mit den Covid-19-Schutzimpfungen. Ein elementarer Baustein im Kampf gegen das Corona-Virus, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Neben zuverlässigen und konstant hohen Impfstofflieferungen durch den Bund brauchen wir die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, damit wir noch schneller mehr Menschen impfen können. Es ist gut, dass der Bund nun die Voraussetzungen geschaffen hat, damit die Impfungen in den Arztpraxen starten können.“

Umsetzung nach Impfstoffverfügbarkeit
Praxen laden Pantienten ein, statt einer Anmeldung – Foto: JPH

Da Impfstoff aktuell immer noch Mangelware ist, werden anfangs nur besonders gefährdete Personen geimpft, betont Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN): „Es werden zunächst nur wenige Impfdosen in den Praxen zur Verfügung stehen. Die Praxen werden den Impfstoff gemäß den Priorisierungsvorgaben des Bundes verimpfen. Wir bitten die Bevölkerung daher, von Anfragen in ihren Hausarztpraxen abzusehen. Die Praxen, die sich an den Corona-Impfungen beteiligen, werden von sich aus ihre impfberechtigten Patientinnen und Patienten ansprechen.“

Nur 20 Impfungen pro Woche und Praxis

Der Bund hat angekündigt, in den ersten zwei Wochen nach Ostern die Arztpraxen zunächst jeweils mit zrika 20 Impfdosen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer zu versorgen. Später werden alle verfügbaren Impfstoff-Varianten an die Arztpraxen ausgeliefert.

Stand Donnerstag, 01.04.201, sind in Niedersachsen insgesamt 1 336 906 Impfungen erfolgt. Pro Woche werden derzeit wöchentlich über 180 000 Impfdosen allein in den Impfzentren verimpft.

Serviceinformation zur Praxisimpfung

Alle Arztpraxen können an den Impfungen teilnehmen. In der Startphase sollen aber vor allem Praxen impfen, die einen größeren Bestand an über 70-jährigen Patienten haben.

Die Impfungen erfolgen zunächst ausschließlich auf Einladung durch die Praxen, eine Anmeldung ist daher nicht vorgesehen. Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich. Wer mit einem bestimmten Impfstoff nicht geimpft werden möchte, kann die Impfung aber ablehnen. Allerdings muss diese Person solange warten bis der Bund eine freie Impfstoffwahl ermöglicht oder sich anderweitig anmelden. Bei ihrer Auswahl haben die Praxen die vom Bund in der Bundesimpfverordnung vorgegebenen Priorisierungsgruppen zu beachten.

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