Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentliche Bereiche in Lehrte

Die Region Hannover hat auf Grund der weiterhin hohen Infektionszahlen per Allgemeinverfügung eine Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum beschlossen. Die Region Hannover setzt mit dieser Allgemeinverfügung die Vorgaben der seit Freitag in Kraft getretenen Landesverordnung um und reagiert somit auf den stetig steigenden Inzidenzwert, der aktuell am 27.10.2020 um 14 Uhr in der Region Hannover bei 66,5 (Lehrte: 89,2) liegt.

Maskenbereiche für Lehrte identifiziert

Fußgängerzonen mit Maskenpflicht in Lehrte – Foto: ©Stadt Lehrte/Beate Beckmann

Die Allgemeinverfügung regelt dabei, dass an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Dazu gehören beispielweise Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze. Konkret betroffen in Lehrte sind insbesondere die beiden Fußgängerzonen in der Innenstadt sowie der Rathausvorplatz. Maßgeblich ist die konkrete Beschilderung vor Ort. Da der Bahnhofstunnel direkt an die sensiblen Bereiche mit Neuem Zentrum und Bahnanlagen angrenzt, wird auch für diesen Bereich dringend empfohlen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Denn auch dort kann der Mindestabstand von 1,5 Meter regelmäßig nicht eingehalten werden.

Kontrollen erfolgen

Ausnahmen gelten unter anderem bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit, für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, für Kinder unter sechs Jahren oder während sportlicher Betätigung.

Polizei sowie der städtische Ordnungsdienst werden durch regelmäßige Kontrollen in der nächsten Zeit verschärft das Einhalten der Regeln überwachen.

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