Aussetzen von Maßnahmen nach der Corona-Verordnung für die Region Hannover

Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover folgende Allgemeinverfügung: Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover hat den Wert von 10 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten. Ab dem 24.06.2021 entfallen demzufolge die nachfolgenden Schutzmaßnahmen der Corona-Verordnung:

Regelungen für private Zusammenkünfte / Kontaktbeschränkungen
Maskenpflicht weitgehend aufgehoben – Grafik: JPH

Wegfall der Begrenzung für private Zusammenkünfte auf 10 Personen oder ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts. Es gilt 25 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen unter freiem Himmel; gegebenenfalls sind  höhere Personenanzahl möglich.

Regelungen für Wochenmärkte

Wegfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Regelungen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel

Wegfall der jeweiligen Personengrenze und damit zusammenhängender Genehmigungspflicht bei höherer Personenanzahl. Es gilt nun
500 (sitzendes Publikum) und 100 (zeitweise stehendes Publikum) bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
500 (zeitweise stehendes Publikum) bei Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Wegfall des Sitzgebots, Wegfall des Abstandsgebots und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn nicht mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen und nicht mehr als 50 Personen unter freiem Himmel teilnehmen oder jede teilnehmende Person einen negativen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt sowie Wegfall der Verringerung des Abstandsgebots auf einen Meter bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum (Schachbrettbelegung).

Regelungen für Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind

Wegfall der Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes, Wegfall des Abstandsgebots und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn nicht mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen und nicht mehr als 50 Personen unter freiem Himmel teilnehmen oder jede teilnehmende Person einen negativen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt.

Regelungen für Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Kinos

Wegfall des Sitz- und Verzehrgebots am Platz, Wegfall des Abstandsgebots und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn nicht mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen und nicht mehr als 50 Personen unter freiem Himmel teilnehmen oder jede teilnehmende Person einen negativen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt, Wegfall der Verringerung des Abstandsgebots auf einen Meter bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. Es gilt Schachbrettbelegung.

Regelungen für touristische Busreisen
Die Warn-App kann als Impfnachweis genutzt werden – Logo: BMinGes

Wegfall der Testpflicht, Wegfall der medizinischen Maskenpflicht, wenn ein Sitzplatz eingenommen wird und das Abstandsgebot eingehalten wird. Wegfall des Abstandsgebots, wenn medizinische Maske getragen wird. Wegfall der Verpflichtung die Klimaautomatik des Fahrzeugs auf Dauerventilation einzustellen.

Regelungen für die Beherbergung

Wegfall der regelmäßigenTestpflicht zwei Mal wöchentlich. Es gilt nach wie vor Testpflicht bei Beginn der Nutzung oder Vorlage eines Impf- oder Genesennnachweises.

Regelungen für Gastronomie

Wegfall der Begrenzung der Personenanzahl bei privaten Feiern. DieTestpflicht entfällt für private Feiern, wenn weniger als 25 Personen in geschlossenen Räumen und weniger als 50 Personen unter freiem Himmel teilnehmen. Wegfall des Abstandsgebots und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ür private Feiern,

Regelungen für Diskotheken, Clubs, Bars und ähnliche Einrichtungen

Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 24.06.2021 in Kraft. Es gilt ausschließlich deren Wortlaut

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