Änderungen zur gültigen Corona-Verfügung der Region Hannover ab Donnerstag

Die Inzidenzzahl in der Region Hannover ist an drei Werktage über 35 gestiegen. Damit muss die Region Hannover reagieren und kann weitere Maßnahmen nach der Bewertung der Lage anordnen. Die neuen Vorgaben gelten damit ab Donnerstag, 19.08.2021. Dabei sind nur wenige Vorschriften verändert worden.

Treffen in der Öffentlichkeit
Ab jetzt gilt wieder Maskenpflicht im Innenbereich – Grafik: JPH

Private Treffen dürfen nur noch mit zehn Personen aus maximal drei Haushalten stattfinden. Kinder bis 14 Jahre, Genesene und vollständig Geimpfte werden dabei nicht mitgezählt.

Private Feiern in Gaststätten sind bis zu 100 Personen erlaubt, wenn für alle ein negativer Schnelltest vorliegt und sie bei Verlassen des Tisches eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht angerechnet.

Auf Wochenmärkten gilt wieder die Maskenpflicht.

Gastronomie und Freizeiteinrichtungen

Bei Nutzung der Innengastronomie ist immer eine Maske zu tragen, wenn man nicht am Tisch ist. Zudem muss eine Registrierung per App oder Zettel erfolgen, es muss das Hygienekonzept beachtet werden und Abstand ist zu halten.

Clubs und Bars dürfen nur mit 50 Prozent ihrer Kapazität  genutzt werden. Es besteht Maskenpflicht. Die Voraussetzung zum Besuch ist ein negativer Schnelltest, der für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt.

Der Besuch von Kinos, Theatern und Kulturzentren erfolgt ohne Schnelltest, aber Bewegungen vom Sitzplatz und dorthin ist eine Maske zu tragen. Zoos, Tierparks und botanische Gärten haben ebenfalls im Innenbereich eine Maskenpflicht.

Es gilt ausschließlich der Wortlaut der Allgemeinverfügung.

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