Wichtige Neuerungen 2026 im Überblick – DGB informiert über Änderungen

Wichtige Neuerungen 2026 im Überblick – DGB informiert über Änderungen
Ab 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die auch Beschäftigte und Familien in der Region Hannover betreffen – Foto: DGB
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Zum Jahr 2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Für Erwerbstätige, Familien, und Rentner sowie Steuerpflichtige gibt es Anpassungen bei Steuern, Sozialabgaben, Mindestlöhnen und Sozialleistungen. Die Neuerungen betreffen auch Bürger in Lehrte sowie in der gesamten Region Hannover.

Mit dem Jahreswechsel ändern sich unter anderem Regelungen beim Mindestlohn, beim Kindergeld, bei der Rente sowie bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch beim Deutschlandticket, bei der Pendlerpauschale, in der Gastronomie und im Verkehrsbereich treten neue Bestimmungen in Kraft. „2026 bringt Fortschritte – aber noch keine soziale Entwarnung. Höhere Löhne, mehr Transparenz bei der Bezahlung und spürbare Entlastungen für viele Beschäftigte sind wichtige Schritte nach vorn. Doch sozialer Fortschritt fällt nicht vom Himmel – er wird erkämpft. Steigende Preise, höhere Beiträge und teure Mobilität zeigen, dass weiterer politischer Druck notwendig bleibt“, so bewertet der DGB-Kreis- und Ortsverbandsvorsitzende Reinhard Nold aus Lehrte die anstehenden Veränderungen.

Ein Überblick von A bis Z über die wichtigsten Änderungen

Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben – auf 6.828 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro.

Einkommenssteuer
Der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro pro Person. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils die doppelten Beträge.

Pendlerpauschale
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale vereinfacht: Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es dann einheitlich 38 Cent und zwar direkt ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 Kilometer, danach 38 Cent) fällt weg. Besonders Pendler mit kürzeren oder mittleren Wegen dürften davon profitieren. In der Steuererklärung wird wie gehabt der einfache Weg von der Wohnung zur ersten Arbeitsstätte angesetzt, nicht Hin- und Rückfahrt.

Deutschlandticket
Ab Januar 2026 müssen Fahrgäste fürs Deutschlandticket tiefer in die Tasche greifen: Das Abo, das als 49-Euro-Ticket gestartet war, steigt von 58 auf 63 Euro pro Monat. Hintergrund sind höhere Betriebskosten im Nahverkehr und die wachsende finanzielle Belastung der Länder.

Entgelttransparenz
Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Der Gesetzgebungsprozess läuft. Beschäftigte erhalten künftig bessere Auskunftsrechte über Vergütungsstrukturen. Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und aktiv den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ umsetzen. Sie sind verpflichtet, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu prüfen und bei Diskriminierung Maßnahmen zu ergreifen. Damit wird das bisher wenig wirksame Entgelttransparenzgesetz durch eine verbindliche Regelung ersetzt – für mehr Rechte und bessere Nachvollziehbarkeit der Vergütung.

Aktivrente
Die Aktivrente ist beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne dass ihre gesetzliche Rente gekürzt wird. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Rente bereits bezogen wird oder der Renteneintritt aufgeschoben wurde.

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Beschlossen ist ein Anstieg von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant.

Minijob-Grenze wird 2026 angehoben
Die Minijob-Grenze wird 2026 auf 603 Euro pro Monat angehoben (Jahresgrenze 7.236 Euro), da sie an den steigenden Mindestlohn gekoppelt ist. 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 633 Euro.

Mehr Geld für Leiharbeiter
Die Tarifentgelte in der Leiharbeit steigen in drei Stufen um insgesamt rund 9 Prozent bei einer Laufzeit von 24 Monaten:

  • ab 1. Januar 2026: +2,99 Prozent
  • ab 1. September 2026: +2,5 Prozent
  • ab 1. April 2027: +3,5 Prozent Die Tarifverträge betreffen bundesweit über 90 Prozent der Leiharbeiter.

Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten angehoben. Nach aktuellen Modellrechnungen im Rentenversicherungsbericht ist eine Erhöhung von rund 3,73 Prozent zu erwarten. Der genaue Wert wird im Frühjahr 2026 festgelegt. Zudem steigen ab 2026 die Hinzuverdienstgrenzen bei voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Schwerbehinderte
Für alle schwerbehinderten Menschen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt: Eine abschlagsfreie Altersrente ist erst ab 65 Jahren möglich. Ein früherer Renteneintritt ist weiterhin ab 62 Jahren möglich, jedoch mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Übergangsregelungen für jüngere oder Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge bestehen nicht mehr.

Führerscheinumtausch
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Bei Verstoß droht ein Verwarngeld von etwa 10 Euro. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet rund 25 Euro.

Umsatzsteuer Gastronomie
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie (nicht für Getränke) wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Davon profitieren sowohl Gastronomiebetriebe als auch – hoffentlich – Gäste.

Widerrufsrecht bei Onlineverträgen
Das Widerrufsrecht wird vereinfacht: Onlinekäufe können künftig über einen gut sichtbaren Widerrufs-Button rückgängig gemacht werden. Verbraucher erhalten dadurch mehr Schutz und Transparenz.

Künstliche Intelligenz
Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen innerhalb der EU KI-generierte Inhalte kennzeichnen. Ziel ist mehr Transparenz für Nutzer digitaler Inhalte.

Recht auf Reparatur
Die EU-Vorgaben zum „Recht auf Reparatur“ müssen bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Hersteller werden verpflichtet, bestimmte Produkte reparierbar zu gestalten und Ersatzteile bereitzuhalten.

Kfz-Versicherungen
Die Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherungen werden neu berechnet. Rund sechs Millionen Fahrzeuge – vor allem SUVs und hochpreisige Modelle – werden teurer eingestuft. Etwa 4,5 Millionen Fahrzeuge profitieren von günstigeren Klassen. Insgesamt erhalten rund zehn Millionen Versicherte neue Einstufungen.

Abgasnorm
Ab 2026 gilt für neu zugelassene Personenwagen die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Sie verschärft insbesondere die Messung ultrafeiner Partikel bei Benzinmotoren.

Ganztagsbetreuung
Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab der ersten Klasse eingeführt.

Steuerbescheid
Steuerbescheide werden ab 2026 digital bereitgestellt. Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche ELSTER-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein ELSTER“ abgerufen werden. Vier Tage nach Bereitstellung beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen. Wer weiter die Papierform wünscht, muss im ELSTER-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ aktiv widersprechen. Menschen ohne Internet können die Härtefallregelung geltend machen. Die Vorschrift sieht ein generelles Antragsrecht für eine dauerhafte oder einmalige Zusendung von Bescheiden in Papierform und auf dem Postweg vor (§ 122a Abs. 2 AO). Das Antragsrecht steht allen Steuerpflichtigen zu und bedarf keiner Begründung. Anträge für eine postalische Zustellung verlangt die Finanzverwaltung allerdings erst ab 2027.

Gewerkschaftsbeiträge künftig steuerlich absetzbar
Ab 2026 können Arbeitnehmer ihre Beiträge zu Gewerkschaften zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro bei der Einkommensteuer geltend machen. Bisher hatten viele Gewerkschaftsmitglieder keinen steuerlichen Vorteil, wenn ihre berufsbedingten Kosten den Pauschbetrag nicht überschritten. Künftig wird sich die Abgabe in jedem Fall lohnen: Je nach persönlichem Steuersatz können zwischen 25 und 35 Prozent des Jahresbeitrags zurückerstattet werden.

Sozialversicherungseiträge
Die Grenzen, bis zu denen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, steigen im Jahr 2026 deutlich an.

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich. Der Beitragssatz bleibt 2026 unverändert bei 18,6 Prozent. Der freiwillige monatliche Mindestbeitrag zur Rentenversicherung erhöht sich aufgrund der Anhebung der Minijob-Grenze auf 112,16 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt – eine Steigerung um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2025. Da die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge individuell festlegen, können einzelne Kassen darüber liegen. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privat versichern können, steigt auf 77.400 Euro jährlich (6450 Euro im Monat).

Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung steigt analog zur Rentenversicherung deutlich an. Ab dem 1. Januar 2026 liegt sie bundeseinheitlich bei 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich. Der Beitragssatz bleibt 2026 unverändert bei 2,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen hiervon jeweils die Hälfte (1,3 Prozent).

Pflegeversicherung (PV)
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung entspricht derjenigen der Krankenversicherung und steigt 2026 auf 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. Der allgemeine Beitragssatz bleibt nach aktuellem Stand stabil bei 3,6 Prozent. Eltern profitieren weiterhin von Beitragsabschlägen, die ab dem zweiten bis zum fünften Kind (jeweils unter 25 Jahren) gewährt werden.

Fazit der Gewerkschaften
2026 bringt Verbesserungen für viele Beschäftigte – insbesondere durch höhere Löhne, mehr Transparenz und steuerliche Entlastungen. Gleichzeitig zeigen steigende Preise, höhere Beiträge und Ticketkosten, dass politische Nachsteuerung notwendig bleibt.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass soziale Gerechtigkeit, gute Arbeit und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge im Mittelpunkt der Politik stehen.

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