Statement des Sehnder Bürgermeisters zur Hundesteuererhöhung – Beschluss des Rates

Statement des Sehnder Bürgermeisters zur Hundesteuererhöhung – Beschluss des Rates

Die Hundesteuer ist ein Relikt aus dem Mittelalter, spült aber Geld in die Kassen der Kommunen. Sie ist eine der wenigen Steuern, die die Gemeinden selbst festsetzen können. Spätestens seit Corona haben viele Menschen ihre Liebe für die Hundehaltung entdeckt.

Die Hundesteuer ist formal eine Luxussteuer. Mit der Höhe der Steuern will die Kommune vor allem ordnend eingreifen und damit verhindern, dass die Zahl der Hunde zu stark steigt. Von der Hundesteuer befreit sind Hunde, die im beruflichen Kontext gehalten werden und Hunde, die zu Schutz- und Hilfszwecken gehalten werden.

Einer der größten Streitpunkte bei der Hundesteuer ist die nicht vorhandene Zweckbindung. Einnahmen aus der Hundesteuer dienten und dienen nicht zur Deckung der Ausgaben, die unmittelbar mit der Hundehaltung zu tun haben.  Ein Gespräch mit dem Bürgermeister, das wir in Auszügen hier wiedergeben dürfen mit der Genehmigung der Stadtverwaltung.

Statement des Bürgermeisters

>> Herr Kruse, neben der geplanten Hundesteuer ist auch das Thema Hundehinterlassenschaften ein Dauerthema. So beschweren sich Hundehalter einerseits über die Hundesteuer und die in ihren Augen schlechte Infrastruktur an Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekotbeutel und andererseits die Bevölkerung über Hundekot im öffentlichen Raum. Können Sie überhaupt einer Seite gerecht werden?

Die Erwartung einiger Hundehaltenden an die Kommune ist hoch. Neben dem Bereitstellen von Hundekotbeuteln sollen an allen Spazierwegen innerhalb und außerhalb der Ortschaften Abfallbehälter aufgestellt, unterhalten und geleert werden. Der Mythos, dies sei eine städtische Aufgabe, hält sich hartnäckig, ist faktisch falsch und geht zu Lasten aller Einwohnerinnen. Diese sowie das Fehlen einer öffentlichen Fläche in Sehnde – „Hundewiese“ – zur Nutzung insbesondere während der Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit, sind Forderungen, die nicht neu sind und mit denen bereits meine Amtsvorgänger konfrontiert wurden.

Hinzu kommt Hundekot, der auch in Grünflächen und Seitenstreifen einfach liegen bleibt und von Hundehaltenden gern mit dem Freifahrtschein „ich zahle doch Hundesteuer“ liegen gelassen wird. Diese Hinterlassenschaften werden dann in der Regel durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung entfernt, obwohl die Hundesteuer nicht für die Beseitigung von Hundehaufen gezahlt wird.

Eine intakte Anlage dient allen Hundehaltern – Foto: JPH

In Zeiten von Corona haben sich viele Menschen Hunde und Haustiere zugelegt. Gleichzeitig steigen aktuell die Lebenshaltungskosten deutlich. Wenn die Stadtverwaltung nun der Politik eine Erhöhung der Hundesteuer vorschlägt, scheint das doch für viele Menschen unangemessen und wurde jetzt auch in den sozialen Medien deutlich kritisiert.   

In Sehnde wurde bereits mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 durch den Rat die Erhöhung der Hunde- und der Vergnügungssteuer als eine Maßnahme zum Haushaltssicherungskonzept festgelegt. Jetzt liegt den Ratsmitgliedern die konkrete Beschlussvorlage dazu vor, die Stadtverwaltung setzt dabei nur Anweisungen des Stadtrates um.  

Grundlage der Demokratie sind politische Entscheidungen und Konsensfindungen und nicht die willkürliche Entscheidung einzelner. Besonders schade, wenn Personen versuchen, in der Öffentlichkeit Stimmung zu machen und ein anderes Bild zu verbreiten. Besonders „irritierend“, wenn es politisch tätige Personen sind, die zudem in öffentlicher Sitzung der Verwaltung eine unzureichende Kontrolle über die tatsächliche Anmeldung von Hunden vorgeworfen haben. Für mich nicht nachvollziehbar, warum hier die Diskussion über mich als Person so ausufert und versucht wird, mich persönlich zu diskreditieren.

Ihnen wird „selbstherrliches Handeln“ und die „Ignoranz demokratisch gefasster Beschlüsse eines Ortsrates“ vorgeworfen.

Allerdings sind die Hundetoiletten oft Ziel von Vandalismus – Foto: JPH/Archiv

Ja, und dazu ist mir eine Klarstellung wichtig: Die Aufgaben der Ortsräte sind in Paragraph 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Eine Ausstattung der Ortschaften mit Abfallbehältern ist dort nicht aufgeführt, weil es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Der Beschluss eines Ortsrates für die Aufstellung weiterer Abfallbehälter wirkt somit direkt in meinen Zuständigkeitsbereich.

Ich habe daher allen Ortsbürgermeistern im Rahmen einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass ich im Zusammenhang mit dem Beschluss des Ortsrates Sehnde zur Aufstellung von weiteren 11 Hundetoiletten (11 Hundekotbeutelspender mit Abfallbehälter) und zusätzlich 14 Abfallbehältern zur Vermeidung der Erhöhung des Personalbedarfs den Aufwand im Blick behalten muss. Bereits vor einem halben Jahr habe ich in einem Stadtteil an drei Strecken, die regelmäßig von Hundebesitzern genutzt werden, ohne öffentliche Vorankündigung Abfallbehälter aufstellen lassen. Ziel dieser Maßnahme ist die Prüfung, ob es hierdurch zu weniger Hinterlassenschaften in der Natur kommt. Dieser Versuch war auf die Dauer von etwa einem halben Jahr angelegt und die inzwischen gewonnene Erkenntnis ist eine spürbare Verbesserung.

Es wird kein bereits vorhandener Abfallbehälter ersatzlos abgebaut, sondern es werden weitere von den Ortsräten gewünschte Abfallbehälter in Abstimmung mit der Verwaltung beschafft, aufgebaut und auch geleert. <<

Rechtliche Befugnis der Stadtverwaltung

Der Rat der Stadt hat am 16. Dezember mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Hundesteuer anzuheben. Dabei geht es nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Rasse. Sie beträgt 84 Euro für den ersten Hunde, 120 Euro für den zweiten und 156 Euro für den dritten. Zudem stellte die Verwaltung fest, dass Hundekot ein „Abfall“ ist, dessen Beseitigung dem Verursacher – also dem Hundehalter – obliegt. Dabei ist es unerheblich, ob das auf der Straße, in der Gosse, auf dem gehweg oder in Grünbereichen erfolgt. Im Unterlassungsfall kann ein Ordnungsgeld im unteren dreistelligen Bereich verhängt werden. Die Ordnungsbehörde der Stadt darf außerdem jederzeit Hundehalter beim Gassi gehen ansprechen und die Anmeldung ihres Tieres überprüfen.

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