Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses am 30. Juli 2021

Eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses findet am Freitag, 30. Juli 2021, um 10 Uhr im Sitzungsraum „Forum des Landtages“ des Niedersächsischen Landtages am Hannah-Arendt-Platz 1 in Hannover statt. Zu der Sitzung hat jeder Bürger Zutritt. Der Zugang zum Sitzungsraum erfolgt über das Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtages in der Leinstraße 30 in Hannover. Auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird hingewiesen.

Im Landtagsgebäude wird über die Zulassung der Parteien zur Wahl beraten – Foto: JPH

Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten für Niedersachsen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021. Folgende Parteien haben bis zum Termin 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, Landeslisten eingereicht:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD)
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
Die Linke (DIE LINKE)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
Freie Wähler Niedersachsen (FREIE WÄHLER)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Demokratie in Bewegung (DiB)
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
Die Pinken/Bündnis21 (BÜNDNIS21)
Liberal-Konservative Reformer (LKR)
Partei der Humanisten (Die Humanisten)
Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
Volt Deutschland (Volt)

Der Landeswahlausschuss hat in der Sitzung zu prüfen, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprechen. Am 30. Juli 2021 entscheiden außerdem die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber in den 30 niedersächsischen Bundestagswahlkreisen.

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