Radschnellweg nach Lehrte wird in der Regionsversammlung beraten

Radschnellweg nach Lehrte wird in der Regionsversammlung beraten
Blick vom Ahltener Bahnhof in Richtung Hannover auf den Verlauf des geplanten Weges parallel zur Bahntrasse - Foto: SPD Ahlten/Archiv

Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes Lehrte wurden die Beratungen zu dem
Radschnellweg erneut von den Beteiligten aufgenommen und durch positive Willensbildung durch den Rat der Stadt Lehrte ist es gelungen, ein tragfähiges Konzept für die Realisierung zu erarbeiten.

Die Region Hannover kann durch den Ausbau dieses Radschnellweges zusammen mit der Stadt Lehrte eine Vielzahl von Vorzügen für alle Einwohner der Region Hannover schaffen.

  1. Eine schnelle und sichere Mobilität: Direkte und schnelle regionale Verbindung der Stadt
    Hannover mit der Stadt Lehrte für Radfahrer. Im Zuge dieser regionalen Verbindung
    werden Ahlten mit dem S-Bahnhof und Misburg an die Stadt Hannover und Lehrte
    mit angeschlossen. Der Radschnellweg ergänzt den von der Region Hannover vorgestellten
    Verkehrsentwicklungsplan, mit E-Bikes kann dieser mit wenig Verlustzeiten an den
    Knotenpunkten komfortabel befahren werden.
  2. Transformation des Verkehrs: Durch die Steigerung der Attraktivität der Quell-Ziel-Beziehungen werden Verkehrsteilnehmern vermehrt das umweltfreundliche Fahrrad nutzen. Dadurch kann der CO2-Ausstoß reduziert werden und damit das Ziel bis 2035 klimaneutral zu werden positiv beeinflussen.
  3. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Ein Radschnellweg kann durch seine getrennt von
    anderen Verkehrsteilnehmern geschaffene Infrastruktur dazu beitragen, Unfälle zwischen
    Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu reduzieren.

Der Radschnellweg ist ein selbstständiger Radweg, der den überörtlichen Verkehren (Hannover-Ahlten-Lehrte) dient. Damit entspricht er in seiner Funktion einer Kreisstraße und die Region Hannover ist zuständig. Unter diesen Rahmenbedingungen soll folgendes mit der Stadt Lehrte vereinbart werden:

  1. Die Region Hannover übernimmt in Voraussetzung einer Förderung durch das Land und den
    Bund die Planungs- und Baukosten von zirka 2,2 Millionen Euro. Sie erarbeitet die Maßnahme im Einvernehmen mit der Stadt Lehrte. Alle erforderlichen Unterlagen werden von der Region Hannover vorbereitet und von der Stadt Lehrte bei den zuständigen Behörden eingereicht. Ein Grunderwerb ist voraussichtlich nicht erforderlich, die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Lehrte.
  2. Die Straßenbaulast und Unterhaltung innerorts übernehmen die Stadt Lehrte, außerorts die Region Hannover. Dazu bekommt die Region Hannover die Nutzung der Grundstücke kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Beratungen zu diesem Regionsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Verkehrsausschusses am Dienstag, 02.05.2023, um 14 Uhr, in den Räumen N 001 und N 002 im Neuen Regionshaus an der Hildesheimer Straße 18 in Hannover.

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