OVG gibt AfD Kreisverband Hannover-Land Recht

Der Widerspruch der Region gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wurde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) verworfen. Die Regionsverwaltung Hannover hätte dem Kreisverband der AfD die Demonstration nicht untersagen dürfen. So enstchied bereits die erste Instanz.

Demo hätte genehmigt werden müssen – Foto:

Der Kreisverbandsvorsitzende der AfD Dirk Brandes zeigt sich zufrieden nach der Bestätigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Hannover durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. „Der Fall war bereits mit Entscheidung durch das Verwaltungsgericht eindeutig geklärt“, so Brandes.

Anlass für die Rechtsstreitigkeit war eine durch den Kreisverband angemeldete Demonstration für die Grundrechte auch in Zeiten der Corona-Krise, bei der auch der Neustädter Bundestagsabgeordnete Dietmar Friedhoff als Hauptredner sprechen sollte. Doch die Vorgaben der Gesundheitsbehörde der Region Hannover zum Infektionsschutz lagen dem Veranstalter rund 15 Minuten nach Demonstrationsbeginn noch immer nicht vor. Daraufhin konnte die Afd-Demonstration nicht starten. Für zukünftige Versammlungen klärte das OVG die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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