SPD Höver möchte eine „Begegnungsstätte“

An die SPD-Fraktion im Ortsrat Höver ist verschiedentlich herangetragen worden, dass einige Vereinigungen und Institutionen im Ort keine Möglichkeiten haben, sich zu Vorstands- oder Gruppentreffen an einem neutralen und unabhängigen Ort zusammenzukommen. So haben beispielsweise das DRK, der Förderkreis Lehrschwimmbecken Höver oder Hövers Herz keinen Ort der Zusammenkunft. Die Bruderschaft Alt-Höver sucht ebenfalls nach einer Sitzungsmöglichkeit – selbstverständlich nach Corona!

Deshalb hat die SPD des Ortsrates einen Eintrag eingebracht, um einen vorhandenen Raum für diese Zwecke umwidmen zu können.

Einen Raum der Grundschule für Vereine nutzen möchte die SPD – Foto: JPH

Der bis zum Erweiterungsbau der GS Höver genutzte Baubesprechungsraum im Bereich des ersten Stockwerkes der Turnhalle an der Schützenstraße wird seit Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Höver nicht mehr in der Funktion benötigt. Auch die frühere Funktion als Werkraum ist nicht mehr gefordert. Derzeit wird dieser Raum durch die DLRG Ortsgruppe Sehnde als Ersatzquartier für das Vereinsheim im Waldbad Sehnde genutzt. Dieser Raum ist zudem für weitere Verwendungszwecke nur bedingt nutzbar, da ihm der zweite Flucht- und Rettungsweg fehlt. Der Raum als solcher ist ansonsten nach Ansicht der SPD augenscheinlich in einem guten Zustand.

Mit der Schaffung eines zweiten Rettungsweges erschließen sich für den Raum neue Nutzungsmöglichkeiten. Zu einem könnte er als autarke Begegnungsstätte dienen, zum anderen als Grundlage für Kursangebote jeglicher Art durch die Vereine. Ein Raum dieser Art wirdn in Höver dringend benötigt, meint die SPD Höver.

Deshalb beantragt die Fraktion über den Ortsrat Höver, dass die Stadt Sehnde prüft, ob der Einbau eines zweiten Rettungsweges machbar und der neue Nutzungsvorschlag damit umsetzbar wäre.

Die Mittel hierfür, so die SPD, würden die interessierten Vereine, Vereinigungen und Institutionen in Kooperation und mit vorhandenen Haushaltsmitteln aufzubringen. Die Sorgfaltspflicht obläge den Nutzern ebenso, wie die Instandhaltungsmaßnahmen. Die Verwaltung könnte der Ortsrat übernehmen – oder einer der Vereine.

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