Lärmschutzwall am Kleinen Öhr ist nicht zu kurz

Vor etwa eine Jahr kam im Ortsrat Sehnde die Frage auf, ob der Lärmschutzwall für die Siedlung Kleines Öhr an der Billerbachstraße und der B 443 unzulässigerweise verkürzt worden sei.

Bei den Erdarbeiten wurde Boden am Lärmschutzwall abgelagert und später entfernt – Foto: JPH/Archiv

Dem ist die Stadtverwaltung nachgegangen und hat diese Frage beantwortet. Demzufolge ist an Ende den Enden des Walles bei der Erschließung des Baugebietes anfallende Erde abgelagert worden, so dass es aussah, als sei sie Bestandteil des Walles selbst. Die Erde ist dann aber später, gegen Ende der Bauphase in dem Gebiet, abgetragen und entfernt worden. Die Erde musste abgebaut werden, weil sonst der Zugang an den Lärmschutzwall nicht sichergestellt wäre. Damit ist die aktuelle Länge des Walls die von Anfang an im Bebauungsplan vorgesehen, so die Stadtverwaltung.

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