Mehr Raum für Windenergie und Photovoltaik-Anlagen in der Region

Mehr Raum für Windenergie und Photovoltaik-Anlagen in der Region
Mehr Orte für Windenergie verfügbar machen soll der neue RROP - Foto: JPH

Die Region Hannover will mehr Ausbau erneuerbarer Energien: Anfang Juni soll die 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms RROP ins Beteiligungsverfahren gehen. Das Ziel: Mindestens 2,5 Prozent der Fläche in der Region Hannover für Windenergie festzulegen. Gleichzeitig wird bereits die 6. Änderung des RROP vorbereitet, um die Linien für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik zu setzen.

Der Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird nun vom Gesetzgeber ein überragendes öffentliches Interesse zugewiesen. Eine wichtige Änderung betrifft den Ausbau der Windenergienutzung: Künftig sind Landschaftsschutzgebiete nicht mehr per se tabu. Das ergibt sich aus der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. „Etwa 45 Prozent der Fläche der Region Hannover stehen unter Landschaftsschutz“, erläutert Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung. In den vergangenen Monaten hat der Fachbereich überprüft, welche Bereiche innerhalb von Landschaftsschutzgebieten künftig als Standorte für Windkraftanalgen infrage kommen – und welche nicht. Naturschutzgebiete, geplante Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete und Wälder, die sich mit Landschaftsschutzgebieten überschneiden, sollen auch künftig ausgeschlossen sein für den Windkraftausbau. Gleiches gilt für Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten, Moore, Biotopverbunde und wertvolle Böden sowie historische Kulturlandschaften.

Neu ist zudem, dass auch in Waldflächen Windanlagen errichtet werden können – diese Möglichkeit eröffnet das Landesraumordnungsprogramm LROP aus dem Jahr 2022. „Ausgenommen sind Waldflächen, die als Vorranggebiet Wald festgelegt sind, sowie historisch bedeutsame Waldstandorte“, erläutert Dr. Wolfgang Jung, Leiter des Teams Regionalplanung. Rückenwind für den Ausbau der Windenergie erwartet Umweltdezernent Palandt auch durch ein Gesetz, das die niedersächsische Landesregierung aktuell plant: Zukünftig sollen 20 Prozent der beim Betrieb der erneuerbaren Energien anfallenden Gewinne an Kommunen, Nachbarn und Energiegenossenschaften abgeführt werden. Wenn alles glattgeht, könnte die Regionsversammlung Ende 2023 den Satzungsbeschluss für die 5. Änderung des RROP fassen.

Die 6. Änderung ist indes schon in Vorbereitung und soll den Weg frei machen für den Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen. Palandt appelliert aber an die Kommunen, nicht erst auf die 6. Änderung des RROP zu warten, sondern bereits jetzt mit den Planungen für Freiflächen-Photovoltaik zu beginnen.

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