Kabinett beschließt Einrichtung der Beschwerdestelle Pflege

Kabinett beschließt Einrichtung der Beschwerdestelle Pflege

Die Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG), die am 22. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, leistet einen wichtigen Beitrag, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Neben der Etablierung gezielter Maßnahmen für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsstruktur und der Förderung einer tarifgerechten Entlohnung der Pflegekräfte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sieht das Gesetz vor, das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten um eine Beschwerdestelle Pflege zu erweitern. Für den Aufbau der Beschwerdestelle stehen zweieinhalb Vollzeitstellen zur Verfügung, die in Folge des Beschlusses des Kabinetts der Niedersächsischen Landesregierung vom Dienstag zeitnah besetzt werden sollen.

An die Beschwerdestelle können sich pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit allen Hilfeersuchen und Beschwerden zu Fragen der pflegerischen Versorgung wenden. Zentrale Aufgabe ist es, diese Anliegen entgegenzunehmen, sie zu prüfen und auf eine Klärung hinzuwirken. Dabei wird die Beschwerdestelle als neutrale und ungebundene Interessenvertretung mit allen für die Pflege wichtigen Institutionen zusammenarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Pflegekassen, die Träger von Pflegeeinrichtungen, der Medizinische Dienst sowie die für die Aufsicht zuständigen Stellen des Landes und der Kommunen. Der Prozess wird in enger Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen, die erzielten Ergebnisse werden mitgeteilt.

Sozialministerin Daniela Behrens erklärt: „Wir schaffen eine neutrale Anlaufstelle für die Hilfe- und Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die für die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Privatsphäre eintritt. Die Pflege soll damit noch mehr in den Fokus der Patientensicherheit rücken. Fehlentwicklungen und Missstände in der Pflege sollen aufgedeckt und so weit wie möglich abgestellt werden.“

Die Landespatientenschutzbeauftragte Dr. Nicole Sambruno Spannhoff ergänzt: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und die damit verbundene Herausforderung. Durch die Ausweitung der Stabsstelle des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich gehen wir einen nächsten Schritt, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und sicheren Gesundheits- und Pflegeversorgung zu ermöglichen.“ Die Schaffung einer Beschwerdestelle Pflege zählt zu den Beiträgen des Landes zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Beschwerdestelle gilt es nun, qualifiziertes und hochmotiviertes Personal zu gewinnen, um schnellstmöglich mit dieser wichtigen Aufgabe beginnen zu können.

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