Thema: Einziehung einer Teilfläche im Steinweg

 

 

Einziehung einer Teilfläche der Straße „Steinweg“  in Sehnde gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt: Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Steinweg“ Flurstück 86/45 der Flur 3 , Gemarkung Sehnde, zur Größe von ca. 160m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

Die Einziehung wird wirksam am Tage der Bestandskraft der Einziehungsverfügung.

Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Klage bei Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15 in 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Sehnde, Nordstraße 21 in 31319 Sehnde zu richten

Pläne mit der Kennzeichnung der betroffenen Fläche liegen während der Dienststunden im Rathaus, Nordstraße 21, Zimmer 209, zu jedermanns Einsicht aus.

 

Sehnde, den  08.07.2019                                                          Der Bürgermeister

 

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