5. Änderung des RROP 2016 definiert Windenergiegebiete

5. Änderung des RROP 2016 definiert Windenergiegebiete
Flächen für die Windenergienutzung werden beraten in der Regionsversammlung - Foto: JPH

Im Rahmen der frühzeitigen Mitwirkung am Aufstellungs- und Änderungsverfahren wurden von regionsangehörigen Städten und Gemeinden, benachbarten Kommunen sowie fachlich betroffenen Stellen zahlreiche Anregungen und Hinweise zu Regionsplanungen und sonstige für die Windenergieplanung relevante Informationen vorgebracht, die in der Erarbeitung der Entwurfsfassung berücksichtigt wurden.

Mit dem 2. Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016 und dem sachlichen Teilprogramm Windenergie sollen auf Grundlage des geänderten Planungskonzeptes von zunächst 62 ermittelten Potenzialflächen 45 Gebiete als Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt werden. Diese 45 Vorranggebiete Windenergienutzung summieren sich auf eine Fläche von rund 5.781 Hektar, dies entspricht 2,52 Prozent der Fläche des Regionsgebietes.

In zusätzlich 19 Fällen erweitert die Festlegung als Vorbehaltsgebiet Windenergienutzung ein Vorranggebiet Windenergienutzung. Diese Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung summieren sich auf eine Fläche von 1.743 Hektar, dies entspricht 0,76 Prozent der Fläche des Regionsgebietes.

Für den Bereich Sehnde sind demzufolge drei wesentliche Bereiche als Vorranggebiete Windenergienutzung vorgesehen:  zwei Gebiete nördlich der Linie Rethmar – Evern – Dolgen und eines fast mittig zwischen Gretenberg und Haimar. Dazu kommen weitere fünf Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung in der Nähe von Rethmar, Haimar, Klein Lobke sowie zwei zwischen Sehnde und Lehrte in der Feldmark.

Der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt und Naherholung werden am Donnerstag, 04.05.2023, um 14 Uhr, in Raum N 001 und N 002 im neuen Regionshaus an der Hildesheimer Straße 18 in Hannover beraten.

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