Leben der Katzen in Sehnde wird schwerer – neue „Katzenordnung“ beschlossen

Leben der Katzen in Sehnde wird schwerer – neue „Katzenordnung“ beschlossen

Seit der Ratssitzung der Stadt Sehnde am Donnerstag, 31.03.2022, wird das Leben der Katzen in Sehnde schwerer werden. Zukünftig können sie nicht mehr nur einfach draußen rumlaufen und sich frei bewegen. Bislang wenig von der Öffentlichkeit beachtet, wurde an diesem Abend für die Stadt sowohl eine Kastrations- oder Sterilisationspflicht für freilaufende Katzen erlassen, die zudem noch gekennzeichnet werden müssen.

Entwicklung der Verordnung

Begonnen hatte die Idee zwar in der Stadtverwaltung, die schon an einer Katzenordnung arbeitete, doch dann meldete sich die „Katzenhilfe Hannover“, ein Verein aus der Landeshauptstadt mit Sitz in Hannover-Ricklingen, bei der Stadtverwaltung und reichte dort eine auf Sehnde bezogene Petition nach Paragraph 22 c der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und Paragraph 34 NKomVG ein. Darin  „fordert“ der Verein, einer unter mindestens fünf Katzen-Vereinen und mindestens sechs Tierheimen in der Region, in einem sechsseitigen Schreiben die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen [in Sehnde] zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung von Hauskatzen“.

Da die Stadtverwaltung ohnehin an einer Katzenordnung arbeitete, wie Bürgermeister Olaf Kruse der SN mitteilte, stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit der Forderung nicht mehr. Zwar wurde der Antrag der Katzenhilfe zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen, doch die Verordnung wurde unabhängig davon beraten. Der Ausschuss für Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt hat dann die Verordnung der Stadt mitgeprüft und lediglich den Termin zur Einführung der Verordnung für vorhandene Freigängerkatzen auf den 31.10.2022 verschoben. Der Stadtrat nahm die Verordnung dann in seiner Sitzung am 31.03.2022 mit 30 Ja- und zwei Nein-Stimmen an.

Was wird angeordnet

Ältere Katzen haben eine Übergangsfrist – Foto: JPH

Nun müssen die Besitzer von Freigängerkatzen bis zum 31. Oktober dieses Jahres Bestimmungen umsetzen – oder ihre Katzen nur noch als Im-Haus-Katzen halten. Neue Katzen sind mit amtlichen Veröffentlichung der Verordnung sofort daran gebunden. Die Kosten trägt natürlich der Katzenbesitzer.

Der Halter von freilaufenden Katzen und Personen, die freilebenden Katzen regelmäßig Futter an bestimmten Stellen anbieten, sind verpflichtet, die Katzen von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Von der allgemeinen Kastrationspflicht ausgenommen sind Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten. Der Nachweis der Kastration ist der Stadt Sehnde (Fachdienst Ordnung und Recht) oder einer von ihr beauftragten Person auf Verlangen vorzulegen.

Die Besitzer von Katzen, die älter als fünf Monate sind, haben die Tiere spätestens zum Zeitpunkt der Kastration mittels Mikrochip von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen und in einem Register registrieren zu lassen. Die Registrierung muss in einem Register erfolgen, das den Behörden zugänglich ist. Neben den Daten des Mikrochips sind zumindest ein äußerliches Erkennungsmerkmal des Tieres sowie Name und Anschrift des Halters und bei freilebenden Katzen der Einfangort der Katze und der Veranlasser der Kennzeichnung zu registrieren. Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für Katzenzüchter gelten besondere Ausnahmen.

Übergangsfrist für ältere Katzen

Katzen, die bereits vor Inkrafttreten dieser neuen Verordnung kastriert und durch eine
individuelle und gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet worden sind und bei einem
Register registriert sind, müssen nicht mittels Mikrochips erneut gekennzeichnet werden.

Es gilt ausschließlich der Wortlaut der städtischen Verordnung.

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