Deutschlands erstes und einziges „Fünf Falken Gericht“: Vogelnachwuchs beim Amtsgericht Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat mit fünf jungen Falken Nachwuchs bekommen. Den begrüßte der Präsident des Amtsgerichts Hannover, Dr. Götz Wettich, mit den Worten: „Das Amtsgericht Hannover darf sich nunmehr als das erste und einzige ‚Fünf Falken Gericht‘ Deutschlands bezeichnen.“

Das Amtsgericht hofft auf regelmäßigen Falkennachwuchs im Nistkasten – Foto: JPH/Symbolfoto

In Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Naturschutzbunds Deutschland – Hannoverscher Vogelschutzverein – wurde bereits Ende 2018 auf Initiative des Amtsgerichts Hannover an geschützter Stelle in luftiger Höhe ein Falkennistkasten angebracht. Einerseits um den Tieren eine Wiederansiedlungsmöglichkeit zu geben, anderseits in der Hoffnung, dass diese sich um die um das Amtsgericht befindlichen Tauben kümmern würden. Mitte 2020 dann der Erfolg! Ein Turmfalkenpaar zog ein und fünf junge Falken wuchsen heran. Die starteten über den Dächern das Amtsgerichts und in einem ruhigen Innenhof – unbehelligt von der Öffentlichkeit – ihre ersten Flugversuche.  Nach dem erfolgreichen Ausflug hofft Wettich nun auf jährlichen Nachwuchs.

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