IGS öffnet sich für alle Sehnder Bürger

Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Interessengemeinschaft in der Stadt Sehnde (IGS) fand am 30. Januar 2018 im Restaurant Zeus statt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem mehrere Punkte zur Satzungsänderung. Darunter auch ein Punkt, der die Mitgliedschaft betrifft. Die neue Satzung wurde vom Amtsgericht Hildesheim am 16. April bestätigt und nun eingetragen. „Damit können jetzt auch fördernde Mitglieder in den Verein eintreten und durch ihre Unterstützung mithelfen, etwas für unsere Heimatstadt Sehnde tun“, so der Vorsitzende der IGS, Otfred Schreek.

Die IGS öffnet sich für die Sehnder Bürger – Logo: IGS

Nach der Satzungsänderung stellt sich der Sinn und Zweck der IGS jetzt wie folgt dar: „Zweck des Vereins ist es, durch Pflege der Geselligkeit, insbesondere außerhalb des Vereins und in Form von öffentlichen Veranstaltungen sowie durch Unterstützung sozialer Einrichtungen, das Zusammenleben der Bevölkerung der Stadt Sehnde und deren Ortsteilen zu intensivieren und die Lebensstruktur und das Image der Stadt zu verbessern. Der Verein bietet den Mitgliedern außerdem Informationen an (beispielsweise in Form von Vorträgen), die sie bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Interessen unterstützen.“

Der Vorstand der IGS, so Schreek weiter, würde sich freuen, wenn das Angebot von interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf Mitgliedschaft angenommen wird. „Gern informieren wir neue Mitglieder auch persönlich über die IGS Sehnde und deren Ziele. Vielleicht schon beim nächsten Thementag ‚Sehnde vive la France‘ am 29. April auf dem Marktplatz der Stadt.“ Alle Mitglieder stehen dort gerne für ein nettes und informatives Gespräch zur Verfügung. Die neue Satzung steht selbstverständlich auch zeitnah auf der Homepage der IGS. Die Mitgliedschaft ist darin nun neu geregelt.

Es heißt, Mitglied des Vereins kann zunächst jeder in Sehnde und den Ortsteilen tätige Gewerbetreibende, Freiberufler, juristische Personen und Akademiker mit Sitz in Sehnde werden, der die Ziele und Interessen des Vereins vertritt. Neu ist an sofort, dass auch „fördernde Personen und Institutionen“, die zwar das Vorgenannte nicht erfüllen, jedoch dem Satzungszweck dienen möchten, auch eintreten können. Die Rechte der fördernden Mitglieder unterscheiden sich dabei nicht von denen der übrigen Mitglieder, was nicht bei allen Vereinen der Fall ist. Der Eintritt erfolgt in allen Fällen durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand.  Über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern jeder Art der entscheidet danach mit einfacher Mehrheit, wobei eine eventuelle Ablehnung der Aufnahme nicht anfechtbar ist. Das impliziert natürlich, dass ein Aufnahmeanspruch nicht besteht.

Otfred Schreek (re.) und Wolfgang Stahldorf von der IGS organisieren zahlreiche öffentliche Veranstaltungen – Foto: JPH/Archiv

Neben den Punkten „Zweck und Mitgliedschaft“ wurde auch eine Aufstockung des Vorstandes beschlossen. Er wird nun durch einen zweiten Eventberater ergänzt, um die Arbeit noch effektiver zu gestalten und die Planungs- und Organisationsarbeit auf mehrere Personen zu verteilen. Der Vorstand der IGS besteht ab sofort aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Dazu kommen der Pressewart und zwei Eventberater.

Für interessierte neue Mitglieder und Bürger  steht  der 1. Vorsitzende, Otfred Schreek, natürlich auch persönlich zur Auskunft zur Verfügung. Sie finden ihn regelmäßig im Modehaus Timme in der Mittelstraße in Sehnde, wo er sich auf Ihre Fragen freut.

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