Fragen zum Verbraucherdschungel beantworten lassen

Finden Sie sich eigentlich im heutigen „Verbraucherdschungel“ noch zurecht? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet diesbezüglich ein Projekt zwischen der Verbraucherzentrale und dem Deutschen LandFrauenverband an, um Verbraucherschutz auch auf das Land zu bringen.

Fragen im Online-Gesräch stellen – Plakat: Landfrauen

Im Rahmen des Projektes „Verbraucherschutz aufs Land gebracht „mit den LandFrauen-Guides lädt der Kreisverband der LandFrauenvereine im Altkreis Burgdorf zu einem kostenfreien Onlinevortrag am Donnerstag, 4. November 2021, um 19 Uhr zum Thema „Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag“ ein. Müssen Verträge immer schriftlich geschlossen werden? Haften Eltern immer für ihre Kinder? Darf man einen Mangel tatsächlich nur binnen sechs Monaten nach dem Kauf reklamieren? Verpflichtet das Blättern in einer Zeitschrift im Kiosk zum Kauf? Ob im Laden, online oder beim Haustürgeschäft: Im Verbraucheralltag stellen sich immer wieder neue Frage.

Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen, klärt in diesem interaktiven Vortrag über gängige Rechtsirrtümer auf und beantwortet Ihnen Ihre im Chat gestellten Fragen. Der Anmeldelink zur Veranstaltung ist hier verfügbar.

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