Zoo verständnislos über Corona-Verordnung: Testpflicht für Besucher bleibt

Bestürzung im Zoo Hannover: Während die Landesregierung in der ab kommenden Montag, 10.05.2021, geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung für Inzidenzen unter 100 Lockerungen verkündet, sieht dieselbe Verordnung für Zoos im Vergleich zur bestehenden Verordnung allerdings eine Verschärfung vor. Auch bei einer Inzidenz unter 100 würden die Gäste für den Zoobesuch im Freien einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, benötigen.

Der Zoo sollte einfacher öffnen dürfen, fordert Casdorff – Foto: JPH

„Ich bin verständnislos, dass Zoos nun erneut mit Indoor-Locations gleichgestellt werden. Das bedeutet einen gravierenden Rückschritt für alle. Besucher und besonders auch Familien müssten weiterhin Einschränkungen und besondere Aufwände hinnehmen, trotz sinkender Infektions-Zahlen!“, so Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff. „Genau diese Gleichsetzung von Indoor- und Outdoor-Angeboten wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht am 19. März 2021 gekippt. Nun stehen wir wieder am Anfang der Diskussion.“

Zoobesuch erfolgt im Freien

Mit der „Notbremse“ der Bundesregierung für Hochinzidenzkommunen kam die Testpflicht für den Zoo. Seit dem 24. April werden mit erhöhtem Personalaufwand beim Einlass in den Zoo die Nachweise eines bestätigten negativen Tests oder einer entsprechenden Impfdokumentation kontrolliert, da die Inzidenz in der Region Hannover über 100 liegt. „Der durch die Auflagen hervorgerufene organisatorische Aufwand für einen Zoobesuch scheint für viele eine extreme Hürde darzustellen“, berichtet Casdorff. „Seit Einführung der Testpflicht verzeichnen wir einen weiteren starken Rückgang bei unseren Besucherzahlen, den wir wirtschaftlich nur schwer verkraften können. Und der uns gerade in der für uns so wichtigen Sommersaison besonders hart trifft. Dazu kommt, dass unser Zoo in diesem Jahr für keinerlei Hilfsgelder von Bund und Ländern berücksichtigt worden ist“, so Casdorff bestürzt. „Wir hatten sehr auf sinkende Inzidenzen, schönes Wetter und eine vorsichtige Rückkehr zur Normalität für unsere Gäste gehofft.“

Diese Hoffnung wird dem Team und den Gästen nun genommen. „Wir haben in den Wochen seit der Wiedereröffnung erlebt, wie sehr unsere Gäste den Zoobesuch genießen, wie viel Lebensfreude wir ihnen bereiten können“, so Casdorff. „Ein Zoobesuch ist besonders in diesen Zeiten eine wertvolle Ablenkung für Jung und Alt und hat eine wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktion für die Menschen und insbesondere Familien mit Kindern.“

Testpflicht auch im Freien sinnvoll?

Zudem hält das Zoo-Team die zusätzliche Testanforderung für epidemiologisch unbegründet. Denn Zoologische Gärten als Open-Air-Gelände hätten sich gemäß dem Robert-Koch-Institut und der ganz aktuellen Erkenntnisse vieler Aerosolforscher nirgendwo als Infektionsherde des Corona-Virus erwiesen. „Wir nehmen unsere Verantwortung für den Infektionsschutz sehr ernst und haben mit der Maskenpflicht auf dem Zoogelände schon im letzten Jahr eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme in unser umfassendes Hygienekonzept aufgenommen“, berichtet der Zoo-Geschäftsführer. Trotz Hygienekonzept, trotz Open-Air-Einrichtung, trotz begrenzter Zutrittszahl, sogar bei einer Inzidenz unter 100 weiterhin einen negativen Test zu fordern, sei nicht mehr nachvollziehbar.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News