Umgang mit Feuerwerkskörpern: Sehnder Feuerwehr gibt Sicherheitstipps

Die meisten Unfälle und Sachschäden zu Silvester entstehen beim Umgang mit Feuerwerksartikeln. Die Stadtfeuerwehr Sehnde gibt deshalb vor dem diesjährigen Verkaufsstart Hinweise und Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dazu wird auch auf Maßnahmen hingewiesen, die im Vorfeld getroffen werden sollten, damit die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht aus Unkenntnis durch Schäden getrübt wird. 

Fröhliches Feuerwerk setzt Regeln voraus – Foto: JPH

Als Vorbereitung auf das Silvesterfeuerwerk sollten zunächst alle Fenster geschlossen werden, um den unkontrollierten Einflug oder Einwurf von Böllern und Raketen zu verhindern. Zugleich sollten brennbare Gegenstände vom Haus entfernt und abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon gesichert und Mülltonnen geschlossen werden. Denken Sie auch an Ihre Haustiere. Lassen Sie schreckhafte Tiere nicht allein, verstellen Sie nicht ihre Verstecke und sorgen Sie für die bestmögliche „Schalldämpfung“ durch schließen von Türen und Jalousien.

Lassen sie keine Kerzen brennen und sichern Sie offenes Feuer im Haus druch Schließen von Kamintüren, wenn das Haus verlassen wird. Sorgen Sie für Löschmöglichkeiten durch Bereitstellen eines Feuerlöschers oder eines Eimers mit Wasser. Achten sie auch auf die richtige Kleidung, denn nicht jeder Bekleidungsstoff hält einem Funkenregen stand. 

Immer die Gebrauchsanweisung genau beachten – Foto: JPH

Zünden Sie nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper. Das Abbrennen derselben ist immer ein latentes Risiko. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden: 

  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. 
  • Niemals selbstgebastelte Feuerwerkskörper verwenden. 
  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf denen keine BAM-Nummer und/oder kein CE-Kennzeichen mit der Einteilung der Kategorie aufgedruckt sind. 
  • Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren. 
  • Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen. 
  • Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung lesen. 
  • Feuerwerkskörper nur im Freien zünden. 
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen. 
  • Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. 
  • Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten. 
  • Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand die vorgeschriebene Wartezeit einhalten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen. 
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren oder sie gar verändern oder öffnen. 
  • Raketen mit Führungsstab in mit Wasserinhalt stabilisierten Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse abgefangen werden können. 
  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle). 
  • Kindern keine Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 in die Hand geben.
  • Bei Kindern auch auf den Gehörschutz achten
Einem guten Rutsch und einen gesunden Start ins Neue Jahr steht nun nichts mehr im Weg – Foto: JPH

Verwenden Sie keine sogenannten Himmelslaternen, teilt die Feuerwehr mit. In Niedersachsen ist die Verwendung von diesen unbemannten Heißluftballons (Himmelslaternen, Skylaternen) verboten.

Sollte es dennoch zu einem Brandfall oder Unfall kommen, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Notruf 112. Leiten Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.

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