Notfalls auch mit Heizpilz: Erhalt von Gastro-Betrieben im Vordergrund

Die Verwaltungen in den Kommunen sollen bei ihren Entscheidungen den Erhalt bestehender Strukturen des Gastgewerbes in den Vordergrund stellen. Nötig sind dafür flexible Entscheidungen, die vorübergehend andere Kriterien nachrangig behandeln. Derzeit können sich Gaststätten, Ausflugslokale und Kneipen ferien- und witterungsbedingt über hohe Besucherzahlen freuen. Jedenfalls dann, wenn sie über Außenflächen verfügen. Die Ausfälle aus dem Frühjahr können die meisten Betriebe aber nicht kompensieren, auch deshalb nicht, weil der Gästezuspruch in den Innenräumen nach wie vor geringer als vor Beginn der Krise ausfällt.

Außenanlagen notfalls mit Heizung versehen – Foto: JPH

Für die Branche wird es deshalb darauf ankommen, auch in den kommenden Wochen und Monaten, so gut es nach den Hygiene- und Abstandsregeln möglich ist, Gäste auch in den Außenbereichen zu bedienen und so entgangene Umsätze wenigstens in Teilen kompensieren zu können. Insofern wäre auch die vorübergehende Erlaubnis Gas- oder Elektro-Heizstrahlern eine ernstzunehmende Unterstützung für die Betriebe, so wie es beispielsweise Tübingen bereits angekündigt hat und der Hotel und Gaststättenverband fordert. Das meint auch Alptekin Kirci (MdL), der den Vorschlag unterstützt. Auch bei den Regeln für die Abstände zu Verkehrsflächen oder der Anzahl von Sitzplätzen sollten die Verwaltungen großzügig entscheiden.

Zwar sind die Heizpilze im Hinblick auf ihre Klimaschädlichkeit problematisch. Gastronomiebetriebe erfüllen aber an vielen Stellen inzwischen eine wichtige Ankerfunktion, gerade dort, wo der stationäre Handel immer mehr unter den Druck hoher Mieten und die Abwanderung ins Online-Geschäft gerät.

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