3-G-Regel in Bussen und Bahnen

Ab Mittwoch, 24. November, Betriebsbeginn gilt für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrsunternehmen üstra und regiobus – aber auch im Bereich der GVH – gemäß des neuen Infektionsschutzgesetzes die 3-G-Regel.

Maskenpflicht und Impfnachweis bei der Nutzung des ÖPNV – Foto: JPH

Dies bedeutet, dass nur noch Fahrgäste befördert werden, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen. Das Prüf- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen wird die Einhaltung der 3-G-Regel – wie bisher die Einhaltung der Maskenpflicht – stichprobenartig kontrollieren.

Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske in den Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in Stationen gilt weiterhin.

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