„Meisterprämie“ von 4000 Euro ab 14. Mai verfügbar

Ab kommenden Montag, 14. Mai, kann die „Meisterprämie“ für das Handwerk in Höhe von 4000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden. Darüber informierte Wirtschaftsmi­nister Dr. Bernd Althusmann die Landesregierung in ihrer Sitzung am  Dienstag.

Die Meisterprämie kann beantragt werden – Foto: JPH

Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti­gung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen.  Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der NBank-Website erforder­lich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig.

Die „Meisterprämie“ für das Handwerk mit seinen zulassungspflichtigen Gewerben sei die richtige Antwort auf die sinkende Zahl von Meisterprüfungen und Betrieben, begründete Althusmann das Projekt. Da Betriebsgründungen in den zulas­sungspflichtigen Gewerben an eine Meisterprüfung gebunden sind, sei die „Meisterprämie“ ein gutes Instrument, um wieder zu mehr Handwerksbetrieben in Niedersachsen zu kom­men. Zudem werde ein Anreiz für Nachwuchskräfte im Handwerk gegeben, sich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, sagte der Wirtschaftsminister. Die Prämie solle die Meister­ausbildung attraktiver machen und sei zugleich eine Anerkennung für die bestandene Prü­fung.

„Bei der ‚Meisterprämie‘ handelt es sich darüber hinaus um einen weiteren Schritt zu mehr Anerkennung für die berufliche Bildung“, sagte der Wirtschaftsminister. Die Attraktivität der Meisterausbildung und die der vielen anderen Aufstiegsfortbildungen könne nur nachhaltig gesteigert werden, wenn Aufstiegsfortbildung gebührenfrei sind. Dies sei auch wichtig für eine langfristige Fach­kräftesicherung in Deutschland.

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