Jahreshauptversammlung des TVE Sehnde

Der TVE Sehnde lädt seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung für Freitag, 2. März, um 19 Uhr in der Mensa der KGS Am Papenholz 11 in Sehnde ein. Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Beschlusspunkte, darunter Neuwahlen und Satzungsänderungen. Bereits ab 17.45 Uhr erfolgt die Vorführung eines Films über das 100-jährige TVE-Jubiläum.

Der TVE Sehnde lädt zur JHV – Logo: TVE Sehnde

Nach der Eröffnung durch den 2. Vorsitzenden und dem Feststellen der Beschlussfähigkeit folgen die Rechenschaftsberichte, einschließlich der Kassen- und Prüfberichte sowie die Entlastung des Vorstandes. Danach leitet die Wahl eines Wahlleiters die Neuwahlen des Vorstandes ein. Im Anschluss werden die Abteilungsleiter und der Sportausschusses bestätigt. Auch die Beitragszahlungen werden besprochen, bevor der Haushaltsplan vorgestellt und genehmigt wird. Außerdem gibt es wieder Ehrungen, Mitteilungen und Anfragen.

Zudem stehen zwei Satzungsänderungen auf dem Programm. Folgende Vorschläge stehen zur Abstimmung:

Satzungsänderung der §§ 2 (Vereinszweck, Gemeinnützigkeit) und 31 (Satzungsänderungen)

  • 2 Abs. 3 alt:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977 (§§ 51 bis 68 AO). Er erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

  • 2 Abs. 3 neu:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  • 31 Abs. 3 alt:

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Sehnde, die es für Zwecke des Sports zu verwenden hat und es damit unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verwendet. (§ 61 AO)

  • 31 Abs. 3 neu:

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Sehnde, zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.

Besondere Anträge müssen acht Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand hofft auf rege Teilnahme.

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