Schul- und Kita-Schließungen nicht bei einer Covid-19-Erkrankung

In den vergangenen Tagen hat die Region Hannover große Unsicherheit im Umgang mit möglichen Covid-19-Infektionen an Kitas und Schulen wahrgenommen. Darum weist die Region Hannover darauf hin, dass es keinen Grund gibt, ganze Schulen oder Kitas wegen eines Erkrankungsfalls in der Schülerschaft oder im Lehrerkollegium zu schließen.

Gesundheitsamt ist maßgebend

Sperrungen von Kitas und Schulen nicht immer erforderlich – Grafik: JPH

Bei einem Positivbefund innerhalb einer Kita oder Schule informiert die Einrichtung das Gesundheitsamt – zum Beispiel unter der Telefonnummer 0511/616-43 434. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes besprechen das weitere Vorgehen mit der Kita- oder Schulleitung. In Quarantäne geschickt werden neben den Personen, für die ein positiver Testbefund vorliegt, Kinder und Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen oder Erzieher, die als direkte Kontaktpersonen von Infizierten identifiziert wurden. Sie sind sogenannte K1-Kontakte. K1-Kontakte sind Menschen, die den Mindestabstand von zwei Metern zum Erkrankten mindestens 15 Minuten lang unterschritten haben. Diese K1-Kontakte bekommen vom Gesundheitsamt eine Quarantäneanordnung. Andere Personen müssen nicht in Quarantäne gehen. Der Aufenthalt im selben Gebäude birgt kein Infektionsrisiko.

Quarantäne nur bei Erkrankung in der Familie

Sollte sich ein Elternteil in Quarantäne befinden, weil es Kontakt mit einem oder einer Covid-19-Erkrankten hatte, bedeutet das nicht, dass das Kind auch in Quarantäne gehen muss. Dieser Fall tritt nur ein, wenn das Elternteil krank und positiv auf Covid-19 getestet wird. Dann gehört in der Regel das Kind zu den K1-Kontakten und darf 14 Tage lang nicht aus dem Haus. Allgemein unterscheidet das Gesundheitsamt zwischen Verdachtsfällen und begründeten Verdachtsfällen. Ein medizinisch begründeter Verdacht auf eine mögliche Covid-19-Infektion besteht, wenn eine Person die corona-typischen Symptome hat und zudem innerhalb der vergangenen Tage K1-Kontakt zu einem bereits bestätigten Covid-19-Patienten hatte. Grundsätzlich sollten Kinder mit Erkrankungen nicht in die Schule oder Kita geschickt werden – unabhängig vom Krankheitsbild. Natürlich berät das Gesundheitsamt Schulen und Kitas auch, wenn lediglich ein Verdacht auf eine Covid-19-Infektion besteht.

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