Feuerwerk im Gebiet der Stadt Sehnde nur mit Genehmigung

Die Stadt Sehnde weist einmal mehr ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres nach Paragraph 24 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz keine Feuerwerkskörper ab der Kategorie 2 oder höher („Silvesterknaller und -raketen“) abgebrannt werden dürfen.

Feuerwerk nur mit Genehmigung – Foto: JPH

Im Stadtgebiet werden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur Ausnahmen für Pyrotechniker, die eine grundsätzliche Erlaubnis, also einen Befähigungsscheinnachweis gemäß Paragraph 20 des Sprengstoffgesetzes, des zuständigen Ministeriums besitzen.

Zu besonderen Anlässen können Firmen, die diese Voraussetzungen nachweisen können, beauftragt werden. Feuerwerke der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Lichterbilder) dürfen ganzjährig abgebrannt werden. Die betrifft auch Geburtstagsfeiern sowie Hochzeiten und Geburtsfeiern – auch auf Privatgelände. Weiter Auskünfte erteilen Ihnen gern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Ordnung und Recht bei der Stadtverwaltung Sehnde.

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