Fahrplan-Hinweise zur Zeitumstellung am 29. Oktober und dem Reformationstag

Fahrplan-Hinweise zur Zeitumstellung am 29. Oktober und dem Reformationstag
Fahrplanregelungen für die Zeit der Uhrenumstellung und des Reformationstages - Foto: üstra

In der Nacht von Samstag, 28. Oktober, auf Sonntag, 29. Oktober, endet die Sommerzeit. Um 3 Uhr werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Dies hat Auswirkungen auf den üstra NachtSternverkehr, die Fahrpläne der Ruftaxis und Nachtliner von regiobus.

Der üstra NachtSternverkehr verlängert sich aufgrund der Zeitumstellung um eine Stunde. Die Ruftaxi-Fahrten in Neustadt (2.42 Uhr) und Wunstorf (2.35 Uhr) fahren in dieser Nacht zweimal, sowohl nach Sommer- als auch nach Winterzeit, sodass die Anbindung an die S-Bahnen gewährleistet sein wird. Die Nachtliner der regiobus, die regulär zwischen 2 und 3 Uhr an den Umsteigeanlagen starten, werden in dieser Nacht ebenfalls zweimal, sowohl nach Sommer- als auch nach Winterzeit, erfolgen. Dies gilt für die regiobus Linien N41, N43, N50, N56, N57, N62, N63 und N70. Die Nachtliner N31 und N94 bilden eine Ausnahme und verkehren nur nach neuer Winterzeit um 2.33 Uhr bzw. um 2.23 Uhr.

Die Fahrkarten sind in dieser Nacht eine Stunde länger gültig, sodass für die Fahrgäste durch die Zeitumstellung keine Nachteile entstehen.

Am Reformationstag, 31. Oktober, verkehren alle üstra und regiobus Linien tagsüber nach dem Sonntagsfahrplan. Die üstra bietet in der Nacht von Montag, 30. Oktober, auf Dienstag, 31. Oktober, einen zusätzlichen NachtSternverkehr, wie in den Nächten von Sonnabend auf Sonntag, an. Die Fahrten der regiobus Nachtliner und Ruftaxen finden in der Nacht von Montag auf Dienstag (30./31. Oktober) wie gewohnt statt. 
Für das On-Demand-Angebot sprinti gelten am Reformationstag, 31. Oktober, und in der Nacht von Montag auf Dienstag (30./31. Oktober) folgende Servicezeiten:

Montag, 30. Oktober:
• In Sehnde von 5 Uhr bis 4 Uhr
• In allen anderen Kommunen von 5.30 bis 4 Uhr

Reformationstag, 31. Oktober:
• In Sehnde von 5 Uhr bis 1.30 Uhr
• In allen anderen Kommunen von 8 Uhr bis 1 Uhr

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