Einsatz von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt Hannover beim Jahreswechsel

Einsatz von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt Hannover beim Jahreswechsel
Verbot von Feuerwerkskörpern und dem Abrennen derselben in Hannover - Foto: JPH/Archiv

Zum Jahreswechsel 2023/2024 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover erneut verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes und gilt von Sonnabend, 31. Dezember 2023, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2024, um 3 Uhr.

Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte auf dem Flyer in der Anlage zu entnehmen. Vor Ort gibt es eine entsprechende Beschilderung.

Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich sei, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.

Finanz-und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe von der Landeshauptstadt Hannover merkt an: „Die Einrichtung von Böllerverbotszonen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Deshalb untersagen wir das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auch in diesem Jahr auf den Plätzen in der City. Ich appelliere an alle Menschen in der Stadt: Feiern sie gerne ausgelassen, aber mit Rücksichtnahme für ihre Mitmenschen und mit Respekt gegenüber Sicherheits- und Rettungskräften.“ Die Landeshauptstadt Hannover hat deshalb eine Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die am 27. Dezember in den örtlichen Tageszeitungen von Hannover veröffentlicht wurden.

Kontrollen an der Verbotszone

Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt, die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes erfolgen durch die Polizei.

Die Stadt Hannover wird auch in den nächsten Jahren ein hohes Augenmerk auf ein sicheres Silvester legen und sich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag dafür einsetzen, Tier- und Naturschutz stärker in der Sprengstoffverordnung zu verankern. So müssten Tierparks, Tierheime sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete in den Katalog der Orte aufgenommen werden, in deren Nähe das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist.

Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.Dezember 2023 und am 1.Januar 2024 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsetzlich ist verboten.

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