Coronavirus: Auch Landkreis Peine mit Allgemeinverfügung

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Aus diesem Grund gibt der Landkreis Peine eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten heraus.

Auch in Peine ist die Allgemeinverfügung zu beachten – Foto: Privat

Ab sofort ist es Reiserückkehrern aus Risikogebieten oder von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besonders betroffenen Gebieten für den durch die Inkubationszeit definierten Zeitraum von 14 Tagen nach Ankunft verboten, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser (außer behandlungsbedürftige Personen) sowie Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime, Berufs- und Hochschulen oder Landesbildungseinrichtungen zu betreten. Die Maßnahme dient dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz anfälliger Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind tagesaktuell im Internet verfügbar.

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