96-Vorstand legt Berufung gegen Herausgabe der Mitgliederdaten ein

Drei Vereinsmitglieder, die sich offenkundig auch als Vertreter der IG Pro Verein 1896 sehen, hatten Hannover 96 aufgefordert, ihnen eine vollständige Liste seiner Mitglieder nebst Anschriften zu übermitteln, um den Mitgliedern ihre persönliche Meinung zu vereinspolitischen Themen mitteilen zu können. Der Vorstand hat dieses Begehren aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt.

Mitgliederlisten sind eigentlich nicht für die Weitergabe – Foto: JPH

Dagegen haben die drei Mitglieder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 1. Februar 2019 den Hannover 96 verpflichtet, den drei Antragstelllern eine vollständige Liste der Mitglieder nebst Anschriften zu übermitteln.

Für diese Entscheidung hat der Vorstand von 96 kein Verständnis. Er hat deshalb einstimmig beschlossen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, auch vor dem Hintergrund, dass etliche Mitglieder der Herausgabe ihrer Daten schriftlich, mündlich oder telefonisch widersprochen haben.

Die Entscheidung des Vorstands erfolgte zum Schutz der persönlichen Daten der Mitglieder. Hannover 96 nimmt den Datenschutz sehr ernst und muss Medienberichten der vergangenen Tage entschieden widersprechen: Die Antragsteller haben nicht auf die Übermittlung der Daten an sie persönlich verzichtet. Sie haben in erster Linie genau diese Herausgabe an sie persönlich beantragt. Das Urteil des Amtsgerichts Hannover verpflichtet den Verein deshalb auch nicht, die Daten an einen Rechtsanwalt (Treuhänder) herauszugeben, sondern an die drei Antragsteller persönlich. Zu diesem Punkt ist die Berufungsentscheidung des Landgerichts Hannover abzuwarten.

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