3G-Regel gilt für Passagiere der Maschseeflotte

Auf der Grundlage des Stufenplans zur niedersächsischen Corona-Verordnung gelten wegen des hohen Infektionsgeschehens ab Donnerstag, 19.08.2021, neue Auflagen für die touristische Schifffahrt, zu der auch die Fahrten der Maschseeflotte gehören.

Angepasstes Hygienekonzept
Auf dem Maschsee gelten für die üstra-Flotte neue Regeln – Foto: JPH

Da die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region Hannover konstant über 35 liegt, greift ab Donnerstag die 3G-Regel an Bord der Maschseeschiffe: Die Fahrgäste müssen entweder einen vollständigen Impfschutz, die Genesung vom Corona-Virus oder einen negativen Corona-Test – PCR- oder Schnelltest mit Nachweis – vorlegen. Dies gilt für alle Passagiere ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Damit die Abstandsregeln an Bord eingehalten werden können,  dürfen maximal 50 Prozent der vorhandenen Sitzplätze angeboten werden. Zudem ist während des gesamten Aufenthaltes eine medizinische Maske (OP, FFP2 oder KN95-/N95) zu tragen. Speisen und Getränke werden nicht angeboten. Die Charter-, Brunch-, und Kaffeefahrten entfallen bis auf weiteres.

Verspäteter Saisonstart wegen der Corona-Pandemie

Nachdem der ursprünglich für Karfreitag geplante Saisonstart der Maschseeschifffahrt wegen der Corona-Pandemie verschoben werden musste, startete die Flotte der üstra Reisen GmbH am Sonnabend, 5. Juni 2021, in die neue Saison. Seitdem fährt täglich zwischen 10 und 18 Uhr zu jeder vollen Stunde mindestens ein Boot ab der Anlegestelle „Fackelträger/Nordufer“. Jens Treudler – Kapitän und Betriebsleiter der Maschseeschifffahrt – ist  mit der bisherigen Saison zufrieden und hofft, dass der Betrieb möglichst lange aufrechterhalten werden kann: „Unsere Fahrgäste und auch die gesamte Crew sind froh, dass wir fahren können – auch gerade jetzt in den Sommerferien.“

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