Urteil wegen des Überfalls in Sehndes Achardstraße ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim vom 21. September 2020 bestätigt, mit welchem ein 30-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in der Achardstraße in Sehnde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des BGH durch Beschluss vom 10. Februar 2021 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil zum Angriff in Sehnde nun rechtskäftig – Foto: Ajel auf Pixabay.de

Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte am 27.02.2020 gegen 7.15 Uhr in der Achardstraße in Sehnde einem anderen Mann vor dessen Haus aufgelauert und diesen an dessen Fahrzeug, mit dem er gerade wegfahren wollte, überraschend von hinten angegriffen (SN berichtete). Dabei handelte es sich dem Gericht zufolge um einen geplanten Angriff des Angeklagten, der bereits einen Tag zuvor vor Ort gewesen war, um entweder schon den Angriff zu verüben oder zumindest das spätere Opfer auszukundschaften.

Bei der Tat selbst trat der Angeklagte von seinem Versteck aus an den zu seinem Fahrzeug kommenden Angegriffenen heran und schlug diesem zunächst von hinten in den Schulter- und Nackenbereich. Sodann versetzte der Angeklagte dem Geschädigten einen wuchtigen und gezielten Faustschlag gegen den Kopf, sodass dieser durch die geöffnete Tür in sein Fahrzeug fiel. Weitere Angriffe konnte er dann abwehren und um Hilfe rufen. Als die Ehefrau des Angegriffenen die Situation erkannte und sich bemerkbar machte, floh der Angeklagte. Der konkrete Grund des Angriffs ließ sich im Verfahren nicht aufklären.

In diesem Bereich der Achardstraße fand der Überfall statt – Foto: JPH

Der angegriffene Mann erlitt einen Bruch der Augenhöhlenwand sowie Prellungen und Riss-Quetsch-Wunden. Insbesondere entwickelte er aber aufgrund des überraschenden und für ihn nicht erklärbaren Überfalls auf dem eigenen Grundstück eine Angststörung, die mit erheblichen psychischen Folgen für ihn einherging. Nach einer Suizidankündigung im Juli 2020 konnte der Mann durch seine Familie zunächst auf freiwilliger Basis zu einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung bewegt werden. Nach zwei Wochen entfernte sich der Mann jedoch aus der Klinik und nahm sich das Leben.

Wenngleich der Suizid für den Angeklagten nicht vorhersehbar, so hat die Kammer neben dem planvollen Vorgehen und den erheblichen körperlichen Verletzungen auch strafschärfend berücksichtigt, dass ein hinterrücks geführter, massiver körperlicher Angriff auf ein ahnungsloses Opfer immer zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen führen kann und diese Folgen hier auch eingetreten sind.

Der Angeklagte befand sich seit dem 02.04.2020 in Untersuchungshaft und wird zur Vollstreckung der verhängten Strafe weiter in Haft bleiben.

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