Zollfahndungsamt Hannover stellt Waffen- und Munitionssammlung sicher

Zollfahndungsamt Hannover stellt Waffen- und Munitionssammlung sicher
Ein umfangreiches Arsenal hat die Zollfahndung aus Hannover sichergestellt - Foto: Zoll

Erlaubnispflichtige und verbotene Schusswaffen, dazugehörige Munition und Schalldämpfer, verbotene Laserzielgeräte sowie verbotene Hieb- und Stoßwaffen wurden am Dienstag, 14.11.2023, von Einsatzkräften des Zollfahndungsamts Hannover in Salzgitter Bad festgestellt.

Bereits im Februar 2023 waren durch das Hauptzollamt Gießen zwei Postsendungen aus dem Vereinigten Königreich sichergestellt worden, die an den 59-jährigen Beschuldigten aus Salzgitter Bad adressiert waren. Bei der zollrechtlichen Überprüfung der Pakete waren ein angeblich unbrauchbar gemachter Revolver und zwei Stockdegen festgestellt worden. Ein Gutachten ergab, dass die Einfuhr, der Erwerb sowie der Besitz des Revolvers erlaubnispflichtig sind. Auch die Rechtmäßigkeit des vorgelegten Deaktivierungsnachweises war nicht gegeben.

Stockdegen sind tragbare Gegenstände, die als Hieb- und Stoßwaffen gelten und die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. „Der Umgang mit diesen Gegenständen ist in Deutschland verboten“, kommentiert Julia Söllner, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Hannover. Das Amtsgericht Braunschweig ordnete die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten an, bei der die Waffen und die Munition sichergestellt wurden.

Die Ermittlungen dauern an.

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