Zollfahndung schließt illegale Schnapsbrennerei bei Hildesheim

Bereits am 11.03.2021 durchsuchten Ermittler des Zollfahndungsamts Hannover mit richterlichem Beschluss ein Wohnhaus im Landkreis Hildesheim wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung alkoholhaltiger Erzeugnisse.

Der Zoll stellte die Brennanalge sicher – Foto: ZFA Hannover

Im Auftrag der Strafsachenstelle des Hauptzollamtes Braunschweig konnten in dem Wohnhaus insgesamt rund 60 Liter Obstbranntwein und zwei Destillationsanlagen samt Zubehör sichergestellt werden. Vorausgegangen war ein Hinweis aus der Bevölkerung, dass die 72- und 50-jährigen Bewohner „illegal Schnaps herstellen“ würden.

Bei der Durchsuchung stießen die Zollfahnder in einer Einliegerwohnung auf eine im Betrieb befindliche Brennanlage und unversteuerten Alkohol sowie mehrere große Plastikfässer mit angesetzter Maische. In einem Gartenhaus waren weitere Fässer mit Maische aufbewahrt. Ein zweites Destillationsgerät wurde in einem Nebengebäude aufgefunden. „Wer ungenehmigt Branntwein herstellt, begeht eine Steuerhinterziehung. Das Gesetz lässt hier keinen Spielraum zu. Auch ein Schnapsbrennen für den Eigenbedarf ist entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens nicht erlaubt. Wir verfolgen das Schwarzbrennen daher konsequent als Straftat“, kommentiert Tobias Steinführer, der Pressesprecher des Zollfahndungsamtes Hannover, den Fall.

Illegal hergestellter Branntwein kann gesundheitsgefährdend sein. Wurde während der Destillation der Vorlauf nicht sorgfältig abgetrennt oder sind im Endprodukt zu hohe Konzentrationen Fuselöle enthalten, kann dies in höheren Dosen zur Erblindung oder zu mitunter tödlichen Vergiftungen führen. Durch unsachgemäße Handhabung von Destillationsanlagen kann es zudem zu gefährlichen Verpuffungen kommen.

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