Zoll prüft bundesweit Friseur- und Kosmetikbranche

Der Zoll ist am Sonnabend, 26. September 2026, im gesamten Bundesgebiet zur Kontrolle des Friseur- und Kosmetikgewerbes aktiv gewesen. Im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) standen insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Schwerpunktprüfung richtete sich nach risikoorientierten Gesichtspunkten.
Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde dabei gezielt in den Blick genommen, um insbesondere Erkenntnisse zu möglichen Verstößen in Barbershops und Nagelstudios zu gewinnen und diese konsequent zu verfolgen. Bei der Prüfung waren insgesamt rund 2.200 Kräfte des Zolls bundesweit im Einsatz, die mehr als 3.300 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten und knapp 700 Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen. Bereits während der Kontrollen leiteten die Zöllner rund 340 Strafverfahren ein, davon in rund 160 Fällen wegen des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und in knapp 70 Fällen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 650 Fällen wurden zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei es sich unter anderem um die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern, die Verletzung der Sofortmeldepflicht und das Nichtmitführen oder die Nichtvorlage von Ausweispapieren handelte.
Weitere Prüfungen folgen
Die Prüfungen vor Ort sind für die FKS häufig erst der Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen. In mehr als 1.500 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, denen der Zoll nun weiter nachgeht. Dazu werden unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften war daher ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen des Zolls.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion betonte: „In den vergangenen vier Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Anstieg der eingeleiteten Verfahren in der Friseur- und Kosmetikbranche verzeichnen. Aus Sicht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit war daher die 2026 erfolgte gesetzlich Aufnahme der Friseur- und Kosmetikbranche in den Katalog der von Schwarzarbeit betroffenen Branchen ein wichtiger Schritt. Wir wollen präventiv wirken und ehrliche Betriebe schützen – das ist das klare Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht.“
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