Zoll Hannover zieht Zauberpilz-Kuriersendungen aus dem Verkehr

Beamte des Hauptzollamts Hannover entdeckten bei der Kontrolle zweier Kuriersendungen am Flughafen Hannover insgesamt über drei Kilogramm Psilocybinhaltige Pilzwaren (auch als Zauberpilze bekannt). Die Empfänger der Pakete erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände).

Zwei Pakete Zauberpilze wurden beschlagnahmt – Foto: Zoll

In der vergangenen Woche entdeckten die Zöllner bei der Kontrolle zweier Paketsendungen aus den Niederlanden insgesamt über drei Kilogramm fertig vorgezogene Pilzkulturen von Psilocybinhaltigen Pilzen sowie 22 Gramm der Pilze selber. Die auch als Zauberpilze oder Magic Mushshrooms bekannten Pilze fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und dürfen daher nicht nach Deutschland gebracht oder eingeführt werden.

„Nur, weil Waren aus dem Internet nach Deutschland bestellt werden können, bedeutet dies nicht, dass es auch erlaubt ist. Da Unwissenheit nicht vor der Strafe schützt, weisen wir stets darauf hin, sich bereits vor einer Bestellung ausführlich zu informieren. Eine einfache Faustregel, die dabei oft helfen kann: Darf ich die Ware in Deutschland nicht kaufen oder besitzen, darf ich sie in der Regel auch nicht aus einem anderen Land bestellen“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.

Die weiteren Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt Hamburg.

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