Weitere Sprengung im Kraftwerk Mehrum

Im Rahmen des Rückbaus des Kraftwerks Mehrum, der seit Oktober 2024 stattfindet, steht die geplante sprengtechnische Niederlegung der DENOX bevor. Die erfolgt am Sonnabend, 11.04.206, um 11 Uhr geplant. Dann soll der DENOX Block 3 „sprengtechnisch niedergelegt“ werden, wie es korrekt heißt. I
Dazu gibt es im Umfeld des Kraftwerkes eine Sicherheitszone, die umfangreiche Sperrungen um das Kraftwerksgelände am Sonnabend, 11.04.2026, zwischen 9 und zirka 12 Uhr erforderlich machen. Diese Sperrzonen um das Kraftwerksgelände sind zur eigenen Sicherheit unbedingt zu beachten. Im Sperrbereich herrscht zudem striktes Flugverbot für private Drohnen.
Sicherheitsvorschriften strikt beachten
Die DENOX ist ein „Anbau“ des Kesselhauses und befindet sich im Bereich zwischen 40 Meter und 95 Metern Höhe in östlicher Richtung am Kesselhaus. Verkehrsbeeinträchtigungen sind im Umfeld des Kraftwerksgeländes durch Sperrung der Straßen „Triftstraße“ und „Ackerköpfe“ zu erwarten. Um die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten, werden weitere umfangreiche Sicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt der Gemeinde Hohenhameln umgesetzt.
Ab zirka 9 Uhr werden die Straße „Triftstraße“ auf Höhe der Kanalbrücke und die Straße „Ackerköpfe“ für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrung betrifft auch die umliegenden Feldwege sowie den Wirtschaftsweg auf der Nordseite des Mittellandkanals. Nach Abschluss der Sprengung und Freigabe durch den Sprengmeister werden alle Absperrmaßnahmen umgehend aufgehoben.
Flugbeschränkungszonen für Drohnen
Es ist über dem Sprengsicherheitsbereich ein Flugverbot für private Drohnen auf Grund der Luftverkehrsordnung (LuftVO) Paragraph 21h eingerichtet worden. Das betrifft den Betrieb von allen unbemannten Fluggeräten. Demnach ist die Nutzung an besonders schützenswerten Einrichtungen entweder verboten, nur eingeschränkt möglich oder nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Betreibers gestattet. Hierzu zählt unter anderem auch das Kraftwerksgelände. Auf Grundlage dieser Vorschrift dürfen Drohnen zudem nur unter genau bestimmten Voraussetzungen in der Nähe betrieben werden.
Missachtung der Flugbeschränkungen
Verstöße werden durch die Ahndungs- und Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß Paragraph 315 Strafgesetzbuch sogar eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bereits der Versuch ist strafbar.
Ereignis anschauen
Wo kann man sich das Ereignis sicher anschauen, wird dabei die externen Beobachter sicher interessieren.
Bei den letzten Sprengungen hat sich laut Kraftwerkbetreiber gezeigt, dass man aus der Entfernung den besten Blick auf das Ereignis hat. Für interessierte Zuschauer bietet sich hierfür der Feldweg südlich des Waldstücks “Am Fuhrenkampe“ an oder auch die Feldwege östlich des Kraftwerksgeländes bis zu den Absperrbereichen.
Es wird zur eigenen Sicherheit darum gebeten, sämtliche Anweisungen der Ordnungskräfte vor Ort zu befolgen und keine abgesperrten Gebiete zu betreten.

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