Versammlungen von „Spaziergängern“ in der Ostregion Hannovers

Versammlungen von „Spaziergängern“ in der Ostregion Hannovers

Im Stadtgebiet und der Region Hannover sind am Montagabend, 10.01.2022, insgesamt etwa 1100 Teilnehmer für 25 nicht angezeigte, vier angezeigte und eine Eilversammlung zusammengekommen. Das Verhalten der Personen deckte das Spektrum von friedlich und freundlich über Distanziertheit bis hin zu aggressiv und unkooperativ ab, so die Polizei. Zwei Polizisten wurden während der Versammlungen leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Die Polizei leitete zahlreiche Ordnungswidrigkeitenanzeigen ein.

In den Abendstunden, ab etwa 17 Uhr, fanden die nicht angezeigten Versammlungen in der Region Hannover statt. Zum wiederholten Mal trafen sich dabei auch Personen für nicht angezeigte Versammlungen im Bereich Burgdorf und Sehnde (SN berichtet).

Versammlungen in Burgdorf und Sehnde

Es trafen sich in Burgdorf etwa 20 Personen auf dem Schützenplatz für eine nicht angezeigte Versammlung. Die sich dann fortbewegende Versammlung verlief kooperativ und störungsfrei. Es kam zu keinen Verstößen. In Sehnde waren etwa 30 Personen als sogenannte „Spaziergänger unterwegs, die auch hier von Polizeikräften beobachtet wurden. Die Personen teilten sich in Kleinstgruppen auf und wechselten die Straßen bei Erblicken der Einsatzkräfte.

Gleichzeitig traf sich eine Gruppe von fünf Personen gegen diese „Spaziergänger“ in Sehnde. Sie forderte „Solidarität“ ein – ebenso wie eine Gruppe „Omas gegen rechts“ es in Barsinghausen tat, die etwa 40 Teilnehmer umfasste.

Versammlungsgrundlagen

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Jeder Person steht es frei, für bestimmte Anliegen die eigene Meinung offen kundzutun. Die Polizei schützt und wahrt die Grundrechte. Laut Artikel 8 Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht kann auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Dies ist unter anderem das Niedersächsische Versammlungsgesetz und die aktuell geltende Corona-Verordnung. Wenn zur Durchsetzung der eigenen Meinung Gewalt gegen Personen oder Sachen eingesetzt wird, ist dies strafbar und wird konsequent verfolgt, so die Polizei.

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