Verbotener Gegenstand im Handgepäck und Haftbefehl am Flughafen gefunden

Verbotener Gegenstand im Handgepäck und Haftbefehl am Flughafen gefunden
Die Bundespolizei hatte alles noch im Computer - Foto: JPH

Die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Hannover mussten am vergangenen Wochenende zweimal eingreifen: Im ersten Fall wurde eine Strafanzeige gegen einen 50-Jährigen gefertigt, der einen Schlagring im Handgepäck hatte. Beim zweiten Mal wurde ein Haftbefehl bei der Einreisekontrolle erkannt.

Einfinger-Schlagring nicht bekannt

Der 50-jährige Mann wurde in der Luftsicherheitskontrolle auffällig, als das Handgepäck von den Luftsicherheitsassistenten durchleuchtet wurde. Durch die Mitarbeiter wurde dabei ein kleiner verdächtiger Gegenstand entdeckt. Bei der nachfolgenden genauen Nachkontrolle durch die Mitarbeiter und die Bundespolizei entpuppte sich der Gegenstand als ein „Ein-Finger-Schlagring“.

Dabei handelt es sich gemäß dem Waffengesetz um eine Waffe und ist somit verboten. Wie der Mann bei der Aufnahme der Strafanzeige angab, habe er den nun als Schlagring bezeichneten Gegenstand als „Schlüsselanhänger Selbstschutz Haken“ bei Amazon erworben und war sich dabei der Strafbarkeit des Schlüsselanhängers nicht bewusst. Der Ein-Finger-Schlagring wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und der Mann durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Antalya weiterreisen.

Strafe nicht bezahlt

Kurz danach wollte ein 22-Jähriger nach Bodrum/Türkei reisen. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der junge Mann auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt hatte. Daher wurde er durch die Staatsanwaltschaft Bremen mit Haftbefehl gesucht. Aus der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung waren 50 Tagessätze zu je 30 Euro offen.

Da nun aber der Abflug unmittelbar bevorstand, plünderte der Mann kurzerhand seine Bargeldbestände und sein Girokonto, sodass er den Gesamtbetrag von 2.250,- Euro bei den Beamten vor Ort bezahlen und auch seinen Urlaubsflug noch erreichen konnte.

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