Teurer Gaskauf in Lehrte: ungesicherte Propangasflasche im PKW transportiert

Teurer Gaskauf in Lehrte: ungesicherte Propangasflasche im PKW transportiert
Auch eine Gasflasche vom Hausgrill muss gesichert werden beim Transport - Foto: JPH

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hat die Polizei in Lehrte bei einem Autofahrer ein nicht gesicherte Propangasflasche im Kofferraum des Wagens aufgefunden.

Zu einer Verkehrskontrolle durch eine Streife der Polizei in Lehrte ist es am Sonnabend, 17.02.2024, gekommen. In der Windmühlenstraße 13 stoppten die Beamten nach eigenen Angaben um 14.30 Uhr einen Hyundai i30 und unterzogen ihn einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle. Dabei fanden sie im Kofferraum des Fahrzeugs eine ungesicherte Propangasflasche. Der ungesicherte Transport voller wie leerer Gasflaschen ist jedoch verboten, denn auch für die Gasflasche des Hausgrills oder Heizpilzes gelten besondere Regeln.

Den betroffenen 47-Jährigen Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro.

Wie sichere ich meine Gasflasche?

Es gibt im Internet zahlreiche Darstellungen, wie die Flasche für den Hausgebrauch beim Transport zu sichern ist – auch eine leere, denn sie sind Gefahrgut. So teilt der TÜV Rheinland auf Seiner Seite zum Thema mit: „Um das Austreten von Gas beim Transport zu vermeiden, dürfen Gasflaschen nur mit geschlossenem Ventil und zusätzlicher Ventilkappe transportiert werden. Außerdem rät der TÜV Experte, Gasflaschen quer zur Fahrtrichtung an die Rückwand des Kofferraums zu legen und zu fixieren. Außerdem gilt: Während der Fahrt nicht rauchen und beim Entladen den Motor abstellen. Gerade bei hohen Temperaturen sollte zudem darauf geachtet werden, die Gasflasche nicht länger als nötig im Kofferraum zu lagern.“ Den kompletten Beitrag des TÜV Rheinland gibt es hier zum Nachlesen.

Ein hilfreiches Merkblatt der Firma energie-rath gibt es außerdem hier zum Download.

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