Streit um öffentliches Klavier im Bahnhof: Passant mit Schreckschusspistole bedroht, Polizeibeamten angegriffen

Streit um öffentliches Klavier im Bahnhof: Passant mit Schreckschusspistole bedroht, Polizeibeamten angegriffen
Der festgenommene Mann ist nun in einer geschlossenen Einrichtung - Foto: JPH

Im Hauptbahnhof Hannover ist es Dienstagmorgen, 14.05.2024, ist es um kurz nach 4 Uhr zu bizarren Szenen einer Bedrohung gekommen. Dort hat ein 30-jähriger Mann eine Schreckschusspistole aus seiner Hosentasche gezogen und einen 23-jährigen Mann aus Peine damit bedrohte. Ereignet hatte sich die Situation nach Streitigkeiten über die Nutzung des öffentlichen Klaviers im Personentunnel des Hauptbahnhofs, so die Bundespolizei.

Waffe und Hakenkreuzaufdruck gefunden

Der Bedrohte suchte daraufhin sofort die Wache der Bundespolizeiinspektion in Hannover auf. Nach Bekanntwerden des Vorfalls eilten mehrere Bundespolizisten zum Tatort und trafen dort auf den immer noch am Klavier sitzenden Beschuldigten. Mit gezogener Dienstwaffe forderten die Beamten den Mann auf, sich auf den Boden zu legen. Dieser befolgte die polizeilichen Anordnungen. Bei der Festnahme entdeckten die Beamten die mitgeführte Waffe, die sich als Schreckschusspistole entpuppte, in seiner Hosentasche.

Anschließend wurde der Mann mit zur Wache genommen. Dort erfolgte eine gründliche Durchsuchung, bei der die Beamten zusätzlich ein Feuerzeug mit einem Hakenkreuz-Aufdruck feststellten. Später eskalierte jedoch die Situation im Zellenbereich der Polizeidienststelle, als der anfangs noch kooperative Mann einen Beamten durch einen Tritt attackierte und alle Anwesenden mit dem Tode bedrohte. Der Beamte blieb glücklicherweise unverletzt. Anschließend randalierte der 30-Jährige im Inneren der Zelle, sodass ihm Hand- und Fußfesseln angelegt werden mussten.

Wohnung durchsucht

Nach Schilderung der Umstände ordnete daraufhin das Amtsgericht Hannover eine Blutentnahme sowie eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 30-Jährigen an. Wenige Tage zuvor war der Mann bereits wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe strafrechtlich in Erscheinung getreten. Bei der Durchsuchung der Wohnung entdeckten die Beamten zwar keine weiteren Waffen, allerdings zwei verbotene Knallkörper (Böller) sowie ein Paar gestohlene Kfz-Kennzeichen.

Am Vormittag ordnete dann das Amtsgericht dann die zwangsweise Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Einrichtung an. Gegen den 30-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen Bedrohung in zwei Fällen, Beleidigung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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