Strafanzeigen nach dem Waffengesetz und Haftbefehl vollstreckt am Flughafen Hannover

Strafanzeigen nach dem Waffengesetz und Haftbefehl vollstreckt am Flughafen Hannover

Am Pfingstwochenende war der Erholungswert einer Urlaubsreise nach Burgas auf dem Flughafen Hannover schnell wieder verflogen. Bei der Einreisekontrolle stellten Beamte der Bundespolizei nach eigenen Angaben fest, dass ein 40-Jähriger seine Strafe aus einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Tatmehrheit mit Betrug in zwei Fällen nicht bezahlt hatte. Um die Strafvollstreckung des Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Hannover abzuwenden und nicht direkt 90 Tage Urlaubsverlängerung im Gefängnis zu verbringen, entrichtete der Mann die ausstehenden 1350 Euro direkt bei den Beamten vor Ort. So konnte der Deutsche seinen Heimweg mit leichter Brieftasche antreten.

Mit ungutem Gefühl dürften auch zwei weitere Reisende in den Urlaub geflogen sein. Bei einer 73-Jährigen wurde bei der Luftsicherheitskontrolle in der Handtasche ein Pfefferspray aufgefunden, das kein Prüfzeichen aufwies. Dies hatte zur Folge, dass das Pfefferspray sichergestellt wurde und die Frau mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ihre Reise nach Izmir antreten musste.

Nochmals gut hingeschaut hatten die Luftsicherheitskontrolleure, als sie das Handgepäck eines 62-Jährigen für die Reise nach Palma de Mallorca in Augenschein nahmen. In seiner Tasche fanden sie eine Kleinkaliberpatrone, die sich noch in einer Hosentasche befand. Auch hier wurde eine Strafanzeige erstellt und die Patrone beschlagnahmt. Da der Mann danach noch rechtzeitig zur Luftsicherheitskontrolle erschien, konnte er seine Urlaubsreise doch pünktlich antreten.

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