Polizeibeamte im Krankenhaus Lehrte tätlich angegriffen und verletzt

Polizeibeamte im Krankenhaus Lehrte tätlich angegriffen und verletzt
Beamte tätlich angegriffen und verletzt - Foto: JPH

Zu einem Angriff auf Polizeibeamte durch  einen möglicherweise unter Alkohol und Drogenstehenden Mann ist es in Lehrte am Sonntag, 12.03.2023, gegen 19.15 Uhr, im Krankenhaus gekommen. Dabei wurden zwei Beamte verletzt.

Am vergangenen Sonntag sind Polizeibeamte des Polizeikommissariats in Lehrte gegen 19.15 Uhr  in das Klinikum Lehrte gerufen worden. Dort weigerte sich ein Mann, die Räume zu verlassen. Der Mann war zuvor bereits wiederholt in der Notaufnahme erschienen, um an Medikamente zu gelangen.

Auch an diesem Sonntag wollte der 44-jährige Lehrter wieder Medikamente, die ihm aber in Ermangelung einer ärztlichen Indikation verweigert wurden. Der Aufforderung, das Haus zu verlassen, kam er nicht nach. Die hinzugerufenen Polizeibeamten sollten daraufhin das Hausrecht des Klinikums durchsetzen.

Der Beschuldigte weigerte sich jedoch beharrlich, zu gehen und beleidigte und bedrohte die Beamten dann zunächst verbal. In der Folge griff er sie dann mit einer mitgeführten Gehhilfe an und schlug einer Polizeibeamtin schließlich gezielt mit der Faust ins Gesicht. Die Beamtin erlitt durch den Angriff eine leichte Gesichtsverletzung. Bei der folgenden Festnahme und körperlichen Durchsuchung verletzte sich ein weiterer Beamter an einer mitgeführten gebrauchten, ungesicherten Einwegspritze mit vermutlichem BtM-Blut-Gemisch.

Durch den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Hildesheim wurde die Entnahme einer Blutprobe bei dem Beschuldigten beantragt, da der Mann vermutlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Ein Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Hildesheim ordnete die Blutprobenentnahme daraufhin an. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Beschuldigte bis zum Montagmorgen in Polizeigewahrsam genommen und nach Abschluss aller Maßnahmen entlassen. Der Beschuldigte muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG verantworten.

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