Mitführverbot von Waffen und gefährlichen sowie pyrotechnischen Gegenständen im Hauptbahnhof Hannover

Mitführverbot von Waffen und gefährlichen sowie pyrotechnischen Gegenständen im Hauptbahnhof Hannover
Besondere Regelungen für den Hauptbahnhof und sein Umfeld November bis Januar erlassen - Foto: JPH

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für den Zeitraum 25.11.2024 bis 01.01.2025 eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover einschließlich der Bahnsteige. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Skizze zu entnehmen.

Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie pyrotechnischen Gegenständen in den aufgeführten Zeitraum. Ausnahmen sind unter der Ziffer 3.3 und 3.4 der Allgemeinverfügung aufgeführt. Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf – oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Der Geltungszeitraum geht von Montag, 25. November 2024, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, in der Zeit von Montag bis Donnerstag täglich 15 Uhr bis 22 Uhr, Freitag bis Montag 15 Uhr bis 2 Uhr.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlicher Werkzeugen, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage wahrnehmbar sind und damit die Sicherheit von Bahnreisenden sowie der Bevölkerung beeinflussen.

Schutz auf Weihnachtsmärkten

Darüber hinaus finden im Verbotszeitraum mehrere Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet statt. Auch auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs Hannover werden Schausteller- und Gastronomiebetriebe aufgebaut. Mit den Veranstaltungen geht erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einher. In den genannten Zeiträumen besteht die Gefahr, dass alkoholisierte Personen bestohlen werden oder sich Konfrontationen entwickeln, die dann in körperlichen Auseinandersetzungen enden. Weiterhin verdeutlicht die polizeiliche Erfahrung, dass die Aggressionsschwelle sinkt und Gewaltstraftaten signifikant ansteigen.

In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein. Nach den Erfahrungen vergangener Silvesterfeierlichkeiten ist mit der missbräuchlichen Nutzung herkömmlicher Feuerwerkskörper zur Begehung von Körperverletzungsdelikten sowie mit einer Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern mit einer teilweise vielfach erhöhten Sprengkraft zu rechnen.

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können auf der Homepage der Bundespolizei eingesehen werden.

Alternative für den Selbstschutz

Eine Alternative zum Selbstschutz bietet beispielsweise ein sogenannter Schrillalarm – oder Taschenalarm -, insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Durch das Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablassen. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet.

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