Mit Hilfe von Youtube-Video Drohnenpilot ermittelt

Die Polizei in Misburg hat am Sonntag, 06.06.2021, einen 32 Jahre alten Mann ermittelt, der mit seiner Drohne gegen geltende Bestimmungen des Luftverkehrs verstoßen hat. Nun kommt ein Bußgeld auf den Piloten zu.

Video zeigt mehrere Verstöße
Mit einer Drohne darf nicht überall geflogen werden – Foto: Foto: S. Hermann & F.Richter /Pixabay.de

Beamte des Polizeikommissariats in Misburg wurden am Sonntag auf mehrere Videos bei der Videoplattform „youtube“ aufmerksam. Inhalt der Videos waren Aufnahmen eines Drohnenfluges, die neben Luftbildern jedoch auch mehrere Verstöße gegen die geltenden Flugbestimmungen dokumentierten. So wurde die Drohne über einem Wohngebiet und den Mittellandkanal gesteuert und außerhalb der Sichtweite geflogen. Über Ermittlungen im Internet stießen die Polizeibeamten auf den 32-jährigen mutmaßlichen Piloten aus Hannover. Bei einer Kontrolle an der Wohnanschrift überprüften die Beamten die erforderliche Haftpflichtversicherung und Registrierpflicht. Hier gab es nichts zu beanstanden.

Der 32-Jährige muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafen reichen dabei von 500 bis 50 000 Euro.

Vorgaben sind streng für private Drohnen

Zur Erinnerung: Der Betrieb von Flugdrohnen ist genau geregelt. Dabei sind die Fluggeräte in verschiedene Klassen eingeteilt, die unterschiedliche Vorrausetzungen und Pflichten mit sich bringen. Maßgeblich sind dabei gleich mehrere Rechtsvorschriften: das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrsordnung und die Drohnenverordnung. Daraus ergeben sich Regeln, die der Pilot kennen sollte – auch um Dritte nicht zu gefährden und selbst kein Bußgeld zu riskieren. Der Betrieb über 100 Meter Flughöhe oder außerhalb der Sichtweite ist nicht erlaubt. Aber auch oberhalb von Wohngebieten, Naturschutzgebieten, Einsatzorten, Bundesverkehrsstraßen und Wasserstraßen, Menschenansammlungen, Verfassungsorganen oder Behörden und in Kontrollzonen von Flugplätzen ist der Einsatz grundsätzlich verboten.

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